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Anfrage UWV (Z3 / F16 / 2015 (KA 17.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Anfrage UWV (Z3 / F16 / 2015 (KA 17.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z3 / F16 / 2015 Datum: 19.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015 A) TOP 13 Öffentliche Sitzung Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber hier: Anfrage der UWV-Fraktion F 16/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 Z2 18.05.2015 19.05.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Antwort zu den Angeboten aber auch bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich hier ehrenamtlich engagieren und Sprachkurse anbieten. Da diese allerdings auch sehr oft für den Transport der Teilnehmer zu den Kursen sorgen müssten, wäre eine finanzielle Beteiligung des Landes bzw. aus Bundesmitteln wünschenswert, damit auch ein kontrollierter Ablauf gewährleistet sei. AV Poth teilt mit, dass das Land in diesem Jahr ca. 17.000 € für diesen Bereich zur Verfügung gestellt habe, mit denen die Arbeit der Ehrenamtler unterstützt werde. Ergänzend verweist er auf das im Fachausschuss beschriebene Projekt, die 18- bis 21Jährigen zeitnah in Bildung, Weiterbildung oder Arbeit zu bringen. Bei einem positiven Verlauf wäre das Ziel, dies auch entsprechend für ältere Arbeitsgruppen in gleicher Form umzusetzen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schließt sich den Komplimenten an die Ehrenamtler an und sieht den Kreis zum Thema Kostenübernahme für die VHS in der Pflicht. Hierzu werde man zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer begrüßt die Vorlage ausdrücklich, ist jedoch skeptisch, ob für Asylbewerber, über deren Status (Duldung) noch nicht entschieden wurde, eine Bewilligung praktikabel ist. AV Poth ergänzt, dass alle Schritte, die diesbezüglich durchgeführt werden, immer in Abstimmung mit der Ausländerbehörde erfolgen. Der Kreisausschuss nimmt die Anfrage und deren Beantwortung entsprechend zur Kenntnis. Eine Behandlung im Kreistag ist somit nicht mehr erforderlich.