Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 / F16 / 2015
Datum: 19.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015
A)
TOP 13
Öffentliche Sitzung
Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
F 16/2015
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
Z2
18.05.2015
19.05.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bedankt sich bei der
Verwaltung für die umfassende Antwort zu den Angeboten aber
auch bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich hier
ehrenamtlich engagieren und Sprachkurse anbieten. Da diese
allerdings auch sehr oft für den Transport der Teilnehmer zu den
Kursen sorgen müssten, wäre eine finanzielle Beteiligung des
Landes bzw. aus Bundesmitteln wünschenswert, damit auch ein
kontrollierter Ablauf gewährleistet sei.
AV Poth teilt mit, dass das Land in diesem Jahr ca. 17.000 € für
diesen Bereich zur Verfügung gestellt habe, mit denen die Arbeit
der Ehrenamtler unterstützt werde. Ergänzend verweist er auf
das im Fachausschuss beschriebene Projekt, die 18- bis 21Jährigen zeitnah in Bildung, Weiterbildung oder Arbeit zu bringen.
Bei einem positiven Verlauf wäre das Ziel, dies auch
entsprechend für ältere Arbeitsgruppen in gleicher Form
umzusetzen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schließt sich den Komplimenten an die Ehrenamtler an und sieht
den Kreis zum Thema Kostenübernahme für die VHS in der
Pflicht. Hierzu werde man zu gegebener Zeit entsprechende
Vorschläge unterbreiten.
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer begrüßt die Vorlage
ausdrücklich, ist jedoch skeptisch, ob für Asylbewerber, über
deren Status (Duldung) noch nicht entschieden wurde, eine
Bewilligung praktikabel ist.
AV Poth ergänzt, dass alle Schritte, die diesbezüglich
durchgeführt werden, immer in Abstimmung mit der
Ausländerbehörde erfolgen.
Der Kreisausschuss nimmt die Anfrage und deren Beantwortung
entsprechend zur Kenntnis. Eine Behandlung im Kreistag ist
somit nicht mehr erforderlich.