Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
12.05.15, 14:46
Aktualisiert
12.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 104/2015
19.03.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2015
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
x
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus,
Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff, rückwirkend zum 01.08.2012 als Familienzentrum zu
benennen.
-2-
Begründung:
In der Sitzung am 11.03.2010 wurde beschlossen, dem Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich –
Niederelvenich ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 als Familienzentrum zu benennen. (V 62/2010)
Gleichzeitig wurde die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, 53902 Bad Münstereifel –
Arloff für die nächste Ausbaustufe vorgesehen.
Seit dem 01.08.2012 wird diese Einrichtung bereits als Familienzentrum geführt und wurde 2014
erfolgreich zertifiziert.
Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises besteht das Landesjugendamt auf einen
formalen Beschluss durch den hiesigen Jugendhilfeausschuss.
Um Rückforderungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung daher vor, die Kath.
Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff
rückwirkend zum 01.08.2012 als Familienzentrum zu benennen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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