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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
12.05.15, 14:46
Aktualisiert
12.05.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau) Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 104/2015 19.03.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff, rückwirkend zum 01.08.2012 als Familienzentrum zu benennen. -2- Begründung: In der Sitzung am 11.03.2010 wurde beschlossen, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich – Niederelvenich ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 als Familienzentrum zu benennen. (V 62/2010) Gleichzeitig wurde die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, 53902 Bad Münstereifel – Arloff für die nächste Ausbaustufe vorgesehen. Seit dem 01.08.2012 wird diese Einrichtung bereits als Familienzentrum geführt und wurde 2014 erfolgreich zertifiziert. Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises besteht das Landesjugendamt auf einen formalen Beschluss durch den hiesigen Jugendhilfeausschuss. Um Rückforderungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung daher vor, die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff rückwirkend zum 01.08.2012 als Familienzentrum zu benennen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)