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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
13.05.15, 04:04
Aktualisiert
13.05.15, 04:04
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 109/2015 22.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2016. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. -2Begründung: Seit dem Februar 2012 existieren zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung, die am 31.12.2015 enden. (V 263/2012) Die erforderlichen Mittel sollen für die Jahr 2016 bis 2018 für alle Träger jährlich 17.000 € betragen. Haushaltstechnisch sind die Mittel im Finanzplan eingeplant. Die Verteilung der Mittel auf die Träger soll auf der Basis der im Vorjahr vom Landschaftsverband Rheinland anerkannten Unterrichtsstunden erfolgen. Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie sollen Müttern, Vätern sowie Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Da mit den Familienbildungsstätten vertraglich vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)