Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
13.05.15, 04:04
Aktualisiert
13.05.15, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 109/2015
22.04.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
x
Tel.: 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2016.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
-2Begründung:
Seit dem Februar 2012 existieren zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung, die
am 31.12.2015 enden. (V 263/2012)
Die erforderlichen Mittel sollen für die Jahr 2016 bis 2018 für alle Träger jährlich 17.000 € betragen.
Haushaltstechnisch sind die Mittel im Finanzplan eingeplant.
Die Verteilung der Mittel auf die Träger soll auf der Basis der im Vorjahr vom Landschaftsverband
Rheinland anerkannten Unterrichtsstunden erfolgen.
Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie sollen Müttern, Vätern sowie
Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung
in der Familie angeboten werden.
Da mit den Familienbildungsstätten vertraglich vereinbart ist, dass Verhandlungen über die
Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes
abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Eltern- und Familienbildung ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)