Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
13.05.15, 04:04
Aktualisiert
13.05.15, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Verlängerung der Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Eltern- und Familienbildung
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 Jugend und Familie
und Caritas Trägergesellschaft West GmbH Düren als Träger des Katholischen
Forums für Erwachsenen- und Familienbildung Düren - Eifel schließen auf der
Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2015
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eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten bis zum 31.12.2018.
4. Der Zuschuss/die Förderung beträgt für alle Träger insgesamt 17.000,00 €.
Grundlagen für die Förderhöhe sind der letzte Zuwendungsbescheid mit dem
dazugehörigen Verwendungsnachweis an den Landschaftsverband Rheinland.
Die Verteilung der Mittel auf die Träger erfolgt auf der Basis der im Vorjahr
vom Land anerkannten Unterrichtsstunden (Haushaltsansatz x
anerkannte Unterrichtsstunden/ Unterrichtsstunden aller Träger).
Gefördert werden lediglich für Bürger des Kreises Euskirchen erbrachte
Unterrichtsstunden.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen.
Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
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Anl. 1
Anl. 2
Anl. 3