Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V109 / 2015
Datum: 19.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015
A)
TOP 15
Öffentliche Sitzung
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018
Jugendhilfeausschuss
V 109/2015
28.05.2015
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt, warum die
Laufzeiten in TOP 15, 16 und 17 bis 31.12.2018 festgelegt
werden, der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (TOP 18)
jedoch bis 31.12.2021. Hier erscheine eine einheitliche Regelung
sicher sinnvoll.
AV Poth erläutert, dass der Jugendförderplan für eine
Wahlperiode beschlossen werden soll, die
Leistungsvereinbarungen jedoch für drei Jahre.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1