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Beschlussvorlage GB (Z2 / V109 / 2015 (KA 17.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Beschlussvorlage GB (Z2 / V109 / 2015 (KA 17.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V109 / 2015 Datum: 19.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015 A) TOP 15 Öffentliche Sitzung Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 Jugendhilfeausschuss V 109/2015 28.05.2015 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt, warum die Laufzeiten in TOP 15, 16 und 17 bis 31.12.2018 festgelegt werden, der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (TOP 18) jedoch bis 31.12.2021. Hier erscheine eine einheitliche Regelung sicher sinnvoll. AV Poth erläutert, dass der Jugendförderplan für eine Wahlperiode beschlossen werden soll, die Leistungsvereinbarungen jedoch für drei Jahre. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1