Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,7 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.08.14, 21:16
Aktualisiert
29.08.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
Vorschläge zur Abwägung zur Satzungsfassung der 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ aus der Beteiligung vom 24.06.2014 bis
25.07.2014 (einschließlich)
Öffentlichkeit
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kreis Lippe, Detmold, 10.07.2014
Stellungnahme:
Keine Bedenken.
Vorschlag zur Abwägung:
Keine Abwägung erforderlich.
Westfalen Weser Netz AG, Lage, 26.06.2014
Stellungnahme:
Hinweis auf im Änderungsbereich verlaufendes Niederspannungskabel, bei dessen Verlegung der
Verursacher kostentragungspflichtig ist.
Vorschlag zur Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bei dem Kabel innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung,
die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre.
Deutsche Telekom Technik GmbH, 26.06.2014
Stellungnahme:
Hinweis auf im Änderungsbereich verlaufende Telekommunikationslinie, bei dessen Verlegung der
Verursacher kostentragungspflichtig ist.
Vorschlag zur Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bei dem Kabel innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung,
die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre.
Fachbereiche der Gemeinde
FB III
Stellungnahme:
Hinweis, dass auf dem Flurstück 254 eine private Druckentwässerungsleitung verläuft. Diese
sichert die Schmutzentwässerung des Flurstückes 184, Flur 2, Gemarkung Greste. Wenn ein
Umlegen der Leitung erforderlich ist, muss dieses privat veranlasst werden. Für die Entwässerung
der Flurstücke 253 und 254 sind die vorhandenen Anschlüsse zu nutzen.
Vorschlag zur Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bei der Leitung innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung,
die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre.