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Beschlussvorlage (Anlage 4 Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,7 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.08.14, 21:16
Aktualisiert
29.08.14, 21:16
Beschlussvorlage (Anlage 4 Abwägung) Beschlussvorlage (Anlage 4 Abwägung)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 Vorschläge zur Abwägung zur Satzungsfassung der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ aus der Beteiligung vom 24.06.2014 bis 25.07.2014 (einschließlich) Öffentlichkeit Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kreis Lippe, Detmold, 10.07.2014 Stellungnahme: Keine Bedenken. Vorschlag zur Abwägung: Keine Abwägung erforderlich. Westfalen Weser Netz AG, Lage, 26.06.2014 Stellungnahme: Hinweis auf im Änderungsbereich verlaufendes Niederspannungskabel, bei dessen Verlegung der Verursacher kostentragungspflichtig ist. Vorschlag zur Abwägung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei dem Kabel innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung, die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre. Deutsche Telekom Technik GmbH, 26.06.2014 Stellungnahme: Hinweis auf im Änderungsbereich verlaufende Telekommunikationslinie, bei dessen Verlegung der Verursacher kostentragungspflichtig ist. Vorschlag zur Abwägung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei dem Kabel innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung, die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre. Fachbereiche der Gemeinde FB III Stellungnahme: Hinweis, dass auf dem Flurstück 254 eine private Druckentwässerungsleitung verläuft. Diese sichert die Schmutzentwässerung des Flurstückes 184, Flur 2, Gemarkung Greste. Wenn ein Umlegen der Leitung erforderlich ist, muss dieses privat veranlasst werden. Für die Entwässerung der Flurstücke 253 und 254 sind die vorhandenen Anschlüsse zu nutzen. Vorschlag zur Abwägung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der Leitung innerhalb des Änderungsbereiches handelt es sich um eine Hausanschlussleitung, die auf Kosten des Bauherrn im Falle einer beabsichtigten Überbauung zu verlegen wäre.