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Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen hier: Fortsetzung der Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.01.15, 12:49
Aktualisiert
23.01.15, 12:49
Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen
hier: Fortsetzung der Beratung) Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen
hier: Fortsetzung der Beratung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 23. Januar 2015 Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen hier: Fortsetzung der Beratung Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss 12.03.2015 Rat 19.03.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Notwendigkeit der Ausweisung geeigneter Räumlichkeiten für einen sog. Bürger- und Kulturtreff im Süden der Gemeinde ist bereits in der Vorlage 85/2014 ausführlich dargelegt worden. Konkret geht es darum, für die infolge der Umnutzung des bisherigen Kulturtreffs „obdachlos“ gewordenen Gruppen aber auch für weitere Gemeinwesen bezogene Angebote und Veranstaltungen (Senioren- und Bildungsarbeit) geeignete Räumlichkeiten bereit zu stellen. Im Gegensatz zu der Darstellung der Kritiker dieser Konzeption handelt es sich bei diesen Angeboten keinesfalls um sog. freiwillige Aufgaben einer Kommune. So sind z. B. im Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) die Pflichtaufgaben der Kommunen im Bereich der Weiterbildung beschrieben. Auch im bisherigen Landespflegegesetz und in dem im Oktober 2014 verabschiedeten GEPA (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur) finden sich Leitlinien einer kommunalen Verantwortung und Verpflichtung zum Ausbau einer Senioreninfrastruktur als Kernelement einer generationengerechten Gemeinde. Die räumliche Unterbringung eines solchen Bürger- und Kulturtreffs in den derzeit noch schulisch genutzten Räumlichkeiten wird die Qualität des schulischen Bildungsangebotes auch unter Berücksichtigung der Inklusion nicht negativ tangieren. Insoweit handelt es sich bei der Umwidmung der Räumlichkeiten auch nicht um eine Maßnahme gegen schulische Interessen, sondern um eine Verknüpfung unterschiedlicher Aufgaben/Schwerpunkte, die idealerweise zu einer "Win-Win - Situation für alle Beteiligten führen kann. Wie die bislang schon vorgestellten Empfehlungen und Berechnungen deutlich gemacht haben, ist der für das inklusive Schulangebot erforderliche Mehrbedarf voll umfänglich, auch nach Umwidmung der Räumlichkeiten gewährleistet. In diesem Sinne hatten sich bekanntermaßen der Schulrat aber auch die Schulleiterin geäußert (s. Vorlage 85/2014). Aber auch das von der Schulpflegschaft selbst zitierte „KlemmGutachten“ kommt zu keinem anderen Ergebnis. Bekanntlich hat Prof. Dr. Klaus Klemm im gemeinsamen -2- Auftrag der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände im Januar 2014 zu den konnexitätsbehafteten möglichen finanziellen Auswirkungen einer schulischen Inklusion ein Gutachten vorgelegt. Im Ergebnis sieht Klemm für die Maßnahmen der äußeren Differenzierung an der Grundschule je Zug einen Differenzierungsraum von etwa 30 m² vor. Darüber hinaus sollte jeweils ein Therapieraum für jede Schwerpunktschule der Förderschwerpunkte geistiger Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung und ein entsprechend ausgestatteter Sanitärbereich hierfür verfügbar sein. An dieser Stelle ist allerdings festzuhalten, dass die Grundschule Asemissen in dem vorgenannten Kontext keine Schwerpunktschule ist. Gleichwohl wird die Grundschule Asemissen aber auch nach Umwidmung neben den o.g. Differenzierungsräumen über weitere Therapieräume verfügen. Weitere Informationen über die nach der Umwidmung für den Schulbetrieb verbleibenden Räumlichkeiten, deren Lage und Größe können Sie der als Anlage beigefügten Darstellung entnehmen. Des Weiteren ist dieser Vorlage eine Auflistung der Anzahl und Nutzung sonstiger gemeindlicher Räumlichkeiten und auszugsweise das og. Gutachten von Prof. Dr. Klemm beigefügt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Raumübersicht darüber hinaus im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt ist. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die vg. Raumkonzeption an der Grundschule Asemissen umzusetzen! Schemmel