Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.01.15, 12:49
Aktualisiert
23.01.15, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
2/2015
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
23. Januar 2015
Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen
hier: Fortsetzung der Beratung
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
04.02.2015
Haupt- und Finanzausschuss
12.03.2015
Rat
19.03.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Notwendigkeit der Ausweisung geeigneter Räumlichkeiten für einen sog. Bürger- und Kulturtreff im
Süden der Gemeinde ist bereits in der Vorlage 85/2014 ausführlich dargelegt worden. Konkret geht es
darum, für die infolge der Umnutzung des bisherigen Kulturtreffs „obdachlos“ gewordenen Gruppen aber
auch für weitere Gemeinwesen bezogene Angebote und Veranstaltungen (Senioren- und Bildungsarbeit)
geeignete Räumlichkeiten bereit zu stellen.
Im Gegensatz zu der Darstellung der Kritiker dieser Konzeption handelt es sich bei diesen Angeboten
keinesfalls um sog. freiwillige Aufgaben einer Kommune. So sind z. B. im Weiterbildungsgesetz (WbG NRW)
die Pflichtaufgaben der Kommunen im Bereich der Weiterbildung beschrieben. Auch im bisherigen
Landespflegegesetz und in dem im Oktober 2014 verabschiedeten GEPA (Gesetz zur Entwicklung und
Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur) finden sich Leitlinien einer
kommunalen Verantwortung und Verpflichtung zum Ausbau einer Senioreninfrastruktur als Kernelement
einer generationengerechten Gemeinde.
Die räumliche Unterbringung eines solchen Bürger- und Kulturtreffs in den derzeit noch schulisch genutzten
Räumlichkeiten wird die Qualität des schulischen Bildungsangebotes auch unter Berücksichtigung der
Inklusion nicht negativ tangieren. Insoweit handelt es sich bei der Umwidmung der Räumlichkeiten auch
nicht um eine Maßnahme gegen schulische Interessen, sondern um eine Verknüpfung unterschiedlicher
Aufgaben/Schwerpunkte, die idealerweise zu einer "Win-Win - Situation für alle Beteiligten führen kann.
Wie die bislang schon vorgestellten Empfehlungen und Berechnungen deutlich gemacht haben, ist der für
das inklusive Schulangebot erforderliche Mehrbedarf voll umfänglich, auch nach Umwidmung der
Räumlichkeiten gewährleistet. In diesem Sinne hatten sich bekanntermaßen der Schulrat aber auch die
Schulleiterin geäußert (s. Vorlage 85/2014). Aber auch das von der Schulpflegschaft selbst zitierte „KlemmGutachten“ kommt zu keinem anderen Ergebnis. Bekanntlich hat Prof. Dr. Klaus Klemm im gemeinsamen
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Auftrag der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände im Januar 2014 zu den konnexitätsbehafteten möglichen finanziellen Auswirkungen einer schulischen Inklusion ein Gutachten vorgelegt.
Im Ergebnis sieht Klemm für die Maßnahmen der äußeren Differenzierung an der Grundschule je Zug einen
Differenzierungsraum von etwa 30 m² vor. Darüber hinaus sollte jeweils ein Therapieraum für jede
Schwerpunktschule der Förderschwerpunkte geistiger Entwicklung sowie körperliche und motorische
Entwicklung und ein entsprechend ausgestatteter Sanitärbereich hierfür verfügbar sein. An dieser Stelle ist
allerdings festzuhalten, dass die Grundschule Asemissen in dem vorgenannten Kontext keine
Schwerpunktschule ist. Gleichwohl wird die Grundschule Asemissen aber auch nach Umwidmung neben
den o.g. Differenzierungsräumen über weitere Therapieräume verfügen.
Weitere Informationen über die nach der Umwidmung für den Schulbetrieb verbleibenden Räumlichkeiten,
deren Lage und Größe können Sie der als Anlage beigefügten Darstellung entnehmen. Des Weiteren ist
dieser Vorlage eine Auflistung der Anzahl und Nutzung sonstiger gemeindlicher Räumlichkeiten und
auszugsweise das og. Gutachten von Prof. Dr. Klemm beigefügt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass
eine ausführliche Raumübersicht darüber hinaus im Ratsinformationssystem zu diesem
Tagesordnungspunkt hinterlegt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen,
die vg. Raumkonzeption an der Grundschule Asemissen umzusetzen!
Schemmel