Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.01.15, 12:49
Aktualisiert
23.01.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
8/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
23. Januar 2015
16. Änderung des Bebauungsplanes 06/03 „Askamp“ im Bereich der Bachstraße, Feldstraße
und Wiesenstraße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
05.02.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnbaugrundstücken in Leopoldshöhe und angesichts der
Tatsache, dass im Bereich der Bachstraße zentrumsnah bereits seit mehr als 40 Jahren Bauland
ausgewiesen ist, welches nur noch der Erschließung bedarf, hatte der Betriebsausschuss der LIL
in seiner Sitzung am 7. November 2012 beschlossen, die entsprechenden Flächen in
Verlängerung der jetzigen Bachstraße zu erwerben und einer Bebauung zuzuführen. Die
erworbenen Flächen liegen im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03
„Askamp“.
Daraufhin hat die LIL in den Jahren 2013 und 2014 ca. 480.000 € investiert und sich um die
Erschließung der Baugrundstücke bemüht. Nach Gesprächen mit dem Kreis Lippe wurde nach
Beurteilung des Bebauungsplanes davon ausgegangen, dass als öffentliche Verkehrsfläche zur
Erschließung des Neubaugebietes diejenigen Flächen ausreichen, die sich bereits jetzt im
Eigentum der Gemeinde (LIL) befinden. Nach erfolgter Aufnahme der tatsächlichen Grenzen vor
Ort durch ein Vermessungsbüro und danach folgendem Ortstermin zeigte sich allerdings, dass es
erforderlich ist, weitere Flächen, die im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen
ausgewiesen sind, zu erwerben.
Parallel dazu hat sich der Hochbau- und Planungsausschuss in seinen Sitzungen am 15.
November 2012 und 7. März 2013 (s. Vorlagen-Nr. 104/2012 und 26/2013, auf die dortigen Pläne
wird verwiesen) bereits mit der Situation in der Bachstraße beschäftigt und die Verwaltung
beauftragt, zu Beginn der notwendigen Überarbeitung des Bebauungsplanes mit den von den
öffentlichen Verkehrsflächen betroffenen Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
-2-
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen, in deren
Verlauf sogar ein Mediationsverfahren durchgeführt
wurde, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu
kommen, ist es nicht gelungen, die erforderlichen
Verkehrsflächen zu erwerben. Die Eigentümer
wehren sich vehement gegen eine Erschließung der
Grundstücke über die Bachstraße. Als wesentliches
Argument wird angeführt, im Rahmen der 3.
Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen,
dass kein Durchgangsverkehr zwischen der
Wiesenstraße und der Bachstraße stattfinden solle
und dass es sich bei der Verlängerung der jetzigen
Bachstraße lediglich um einen Fußweg handele.
Nach umfassender rechtlicher Prüfung vertritt die
Verwaltung die Auffassung, dass man sich diesem
Argument nicht völlig verschließen kann. Die
Planausfertigung der 3. Änderung setzt die öffentliche
Verkehrsfläche
(siehe
Planausschnitt)
in
Verlängerung der jetzigen Bachstraße zwar nicht
ausdrücklich als Fußweg fest, wie es in anderen
Bereichen der 3. Änderung erfolgt ist, jedoch legen
die Unterlagen aus dem Verfahren den Schluss nahe.
Da im gleichen Änderungsverfahren darüber hinaus die einzige Wendeanlage, die in der
Bachstraße vorgesehen war, ersatzlos gestrichen wurde, führt diese Interpretation des
Bebauungsplanes dazu, dass es sich bei der Bachstraße um eine Sackgasse ohne
Wendemöglichkeit für PKW und LKW handelt. Daraus ergibt sich dauerhaft eine verkehrlich und
planerisch nicht haltbare Situation, da die Straße weder mit Müllfahrzeugen noch mit
Rettungsfahrzeugen sicher befahren werden kann.
Unter Betrachtung der derzeitigen planungsrechtlichen und tatsächlichen Situation an der
Bachstraße ergeben sich aus Sicht der Verwaltung unter anderem folgende Gesichtspunkte:
1.) Die im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte anzunehmende Abbindung
der jetzigen Bachstraße von dem südlichen Teil der Bachstraße, der noch nicht bebaut ist,
führt planungsrechtlich durch das Fehlen einer Wendeanlage zu einer nicht haltbaren
Situation, die ein dringendes Planungserfordernis auslöst. Im Verfahren ist zum Beispiel zu
prüfen, ob ein Abbinden der Bachstraße auf Höhe des Wohnhauses Bachstraße 10 sinnvoll
ist oder in deren Verlängerung. Auch eine Verbindung zur Wiesenstraße ist erneut
abzuwägen. Das könnte zur einer Lösung des Problems bezüglich der fehlenden
Wendeanlage beitragen. Eine Rolle spielt dabei auch der Umfang des Eingriffs in private
Flächen, die für eine Erschließung benötigt werden.
2.) Im Rahmen der rechtlichen Prüfung durch einen Fachanwalt für Baurecht wurde deutlich,
dass eine Enteignung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des Urplanes Nr. 06/03
„Askamp“ mit hinreichender Wahrscheinlichkeit scheitern wird, da sich aus den über 40
Jahre alten Planungsunterlagen kein Abwägungsprozess bezüglich des notwendigen
Eingriffs in privates Eigentum erkennen lässt. Um den Ausbau des bereits vorhandenen
Teils der Bachstraße entsprechend den verkehrstechnischen Erfordernissen realisieren zu
können, ist es notwendig, die bereits als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesenen
Grundstücksteile in dem erforderlichen Umfang auf eine rechtssichere Basis zu stellen.
3.) Darüber hinaus bedürfen die überbaubaren Flächen auf den erworbenen Grundstücken
einer Optimierung.
-3-
4.) Es gibt weitere planungsrechtliche Aspekte, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanes
erforderlich machen. Dies sind u.a. über die Jahre hinweg erfolgte Entwicklungen, wo der
Bebauungsplan der tatsächlichen Situation anzupassen ist, wie z.B. eine nicht mehr
genutzte Parkplatzfläche einer Firma.
Aus den vorgenannten Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ im
Bereich „Bachstraße/Wiesenstraße“ zu überarbeiten und einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Aufgrund der städtebaulichen Inhalte, die mit der Änderung zu klären sind, sowie dem zu
erwartenden Diskussions- und Beratungsbedarf wird ein Vollverfahren mit zweimaliger Beteiligung
empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des
Bebauungsplanes 06/03 „Askamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: rechtskräftige 3. Änderung des Bebauungsplanes 06/03 „Askamp“
Anlage 3: Geltungsbereich der 16. Änderung des Bebauungsplanes 06/03 „Askamp“