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Beschlussvorlage (Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der L 751 (Hauptstraße, Ortsteil Asemissen))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
11.02.2015
Erstellt
30.01.15, 21:15
Aktualisiert
30.01.15, 21:15
Beschlussvorlage (Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der L 751 (Hauptstraße, Ortsteil Asemissen))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 16/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 30. Januar 2015 Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der L 751 (Hauptstraße, Ortsteil Asemissen) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 18.09.2014 Rat 25.09.2014 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 11.02.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund eines Bürgerantrags zum Thema „Maßnahmen zur Lärmreduzierung“ im Bereich Hauptstraße/Grünstraße wurde auch der Straßenbaulastträger angeschrieben, der eine lärmtechnische Untersuchung für den Abschnitt Bahnübergang bis Einmündung Rotdornweg durchgeführt hat. Hierbei hat sich herausgestellt, dass an wenigen Gebäuden der Richtwert von 62 dB (A) gemäß den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (RStV) bezogen auf die Nachtstunden geringfügig ( um 1 dB (A) ) überschritten wird. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könnte allerdings eine Lärmminderung nachts von ca. 3 dB (A) erzielt werden. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat in seiner Stellungnahme vom 03.12.2013 (s. Anlage) darauf hingewiesen, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen dazu führen sollen, eine Pegelminderung von mind. 3 dB (A) zu bewirken und den Beurteilungspegel unter den Richtwert abzusenken. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h könne daher in Betracht gezogen werden, allerdings nur für den Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend zu verfahren und die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Diese mögliche Maßnahme ist bereits im Bericht der Gemeinde Leopoldshöhe über die Lärmaktionsplanung erwähnt worden, der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Kommission vorzulegen ist (s. TOP 6 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 04.09.2014). Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für die L 751 im Bereich der OD Asemissen zu beantragen Schemmel