Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
11.02.2015
Erstellt
30.01.15, 21:15
Aktualisiert
30.01.15, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
16/2015
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
30. Januar 2015
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der L 751 (Hauptstraße, Ortsteil Asemissen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
18.09.2014
Rat
25.09.2014
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
11.02.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund eines Bürgerantrags zum Thema „Maßnahmen zur Lärmreduzierung“ im Bereich
Hauptstraße/Grünstraße wurde auch der Straßenbaulastträger angeschrieben, der eine lärmtechnische
Untersuchung für den Abschnitt Bahnübergang bis Einmündung Rotdornweg durchgeführt hat. Hierbei hat
sich herausgestellt, dass an wenigen Gebäuden der Richtwert von 62 dB (A) gemäß den Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (RStV) bezogen auf die
Nachtstunden geringfügig ( um 1 dB (A) ) überschritten wird. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
30 km/h könnte allerdings eine Lärmminderung nachts von ca. 3 dB (A) erzielt werden. Der Landesbetrieb
Straßen NRW hat in seiner Stellungnahme vom 03.12.2013 (s. Anlage) darauf hingewiesen, dass
verkehrsrechtliche Maßnahmen dazu führen sollen, eine Pegelminderung von mind. 3 dB (A) zu bewirken
und den Beurteilungspegel unter den Richtwert abzusenken.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h könne daher in Betracht gezogen werden,
allerdings nur für den Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr.
Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend zu verfahren und die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Diese mögliche Maßnahme ist bereits im Bericht der Gemeinde
Leopoldshöhe über die Lärmaktionsplanung erwähnt worden, der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der
Kommission vorzulegen ist (s. TOP 6 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am
04.09.2014).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die straßenverkehrsrechtliche
Anordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für die L 751 im
Bereich der OD Asemissen zu beantragen
Schemmel