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Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
22.08.14, 11:41
Aktualisiert
22.08.14, 11:41
Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern) Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 38/2014 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 22. August 2014 Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus. Der derzeit amtierende Personalrat der Gemeinde Leopoldshöhe wurde am 14. Juni 2012 gewählt. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat sodann auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 27. September 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1. Als Vorsitzende wird Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht, bestellt. 2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, bis 2011 stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, bestellt. 3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 11 (davon 5 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgesetzt. Seitens des Rates werden folgende Mitglieder als Beisitzer/innen benannt: CDU: Frank Schmidt Ulrich Domke SPD: Horst Leiding Jörg Amelung B90/Grüne: Martin Bernhardt -2- Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesamten Wahlperiode genügend Beisitzerinnen und Beisitzer vorhanden sind. In den vorangegangenen Legislaturperioden des Personalrates lag die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer stets bei 12. Die abweichende Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer in der laufenden Legislaturperiode liegt darin begründet, dass seitens der FDP-Fraktion keine Beisitzerin bzw. kein Beisitzer benannt wurde, da die Benannten zwingend Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Herr Martin Bernhardt ist mittlerweile nicht mehr Mitglied der Fraktion B90/Die Grünen, so dass die Einigungsstelle derzeit nur aus zehn Beisitzerinnen und Beisitzern besteht. Sowohl Personalrat als auch Verwaltung schlagen deshalb vor, die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wiederum auf 12 festzulegen und weitere Beisitzerinnen und Beisitzer zu benennen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Beschlussfassung: Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe nachbenannt: (Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses unterbreitet werden). Schemmel