Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
22.08.14, 11:41
Aktualisiert
22.08.14, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
38/2014
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck
Telefon:
05208/991-105
Datum:
22. August 2014
Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.09.2014
Rat
25.09.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus
einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen
und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die
oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzerinnen und
Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind
unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.
Der derzeit amtierende Personalrat der Gemeinde Leopoldshöhe wurde am 14. Juni 2012 gewählt. Der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe hat sodann auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner
Sitzung am 27. September 2012 folgenden Beschluss gefasst:
1. Als Vorsitzende wird Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht,
Arbeitsrecht und Strafrecht, bestellt.
2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, bis 2011 stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und
Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, bestellt.
3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 11 (davon 5 durch den Rat und 6 durch den
Personalrat) festgesetzt.
Seitens des Rates werden folgende Mitglieder als Beisitzer/innen benannt:
CDU:
Frank Schmidt
Ulrich Domke
SPD:
Horst Leiding
Jörg Amelung
B90/Grüne: Martin Bernhardt
-2-
Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder,
falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern,
die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Die
Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesamten
Wahlperiode genügend Beisitzerinnen und Beisitzer vorhanden sind. In den vorangegangenen
Legislaturperioden des Personalrates lag die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer stets bei 12. Die
abweichende Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer in der laufenden Legislaturperiode liegt darin begründet,
dass seitens der FDP-Fraktion keine Beisitzerin bzw. kein Beisitzer benannt wurde, da die Benannten
zwingend Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen.
Herr Martin Bernhardt ist mittlerweile nicht mehr Mitglied der Fraktion B90/Die Grünen, so dass die
Einigungsstelle derzeit nur aus zehn Beisitzerinnen und Beisitzern besteht. Sowohl Personalrat als auch
Verwaltung schlagen deshalb vor, die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wiederum auf 12 festzulegen
und weitere Beisitzerinnen und Beisitzer zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Beschlussfassung:
Finanzausschuss
empfiehlt
dem
Rat
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
folgende
Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat)
festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe
nachbenannt:
(Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses unterbreitet werden).
Schemmel