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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2015)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2015)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu Drucksache 80/2014 der Einladung zur 3. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 27. November 2014 Verwaltungsentwurf Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Dezember 2014 Aufgrund des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1809) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und die Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NRW S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 1.2 2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer §2 Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 230 v. H. auf 490 v. H. auf 450 v. H.