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Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange -Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.08.14, 21:16
Aktualisiert
29.08.14, 21:16
Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen 
hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen 
hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 49/2014 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 29. August 2014 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die vorliegende Planung hat zum Ziel, großflächige Fremdwerbeanlagen in dem kleinräumigen Mischgebiet auszuschließen. Nach dem im Hochbauund Planungsausschuss am 08.05.2014 (Vorlagen Nr. 29/2014) der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gefasst worden ist, wurde die Auslegung im Zeitraum vom 10. Juni bis 11. Juli 2014 durchgeführt. Während der Auslegung sind von der Öffentlichkeit keine Anregungen eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange hat sich die IHK Lippe zu Detmold geäußert. Diese hat folgende Stellungnahme mit Schreiben vom 11.07.2014 abgegeben: ...“Die vor Ort ansässigen Unternehmen können durch die Nutzung ihrer Flächen / Gebäude für freistehende oder an baulichen Anlagen angebrachten Fremdwerbeanlagen für sie wichtige Einnahmen generieren. Um Einnahmeausfälle bei den bestehenden Unternehmen zu verhindern, bitte ich Sie von der obigen Bebauungsplanänderung Abstand zu nehmen.“... Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme IHK Lippe zu Detmold: Von Seiten der IHK werden wirtschaftliche Belange der im Geltungsbereich betroffenen Unternehmen angesprochen. Hierbei ist festzustellen, dass vorhandene genehmigte großflächige Fremdwerbeanlagen weiterhin genutzt werden können. Diese unterliegen dem Bestandsschutz. Somit sind gegenwärtig keine wirtschaftlichen Einbußen zu erwarten. Sehrwohl treten diese ein, wenn die vorhandene großflächige Fremdwerbeanlage vollständig erneuert werden müsste bzw. -2- Reparaturen oder ähnliches durchgeführt werden müssen, die einen Bauantrag erforderlich machen. Erst ab diesem Zeitpunkt wäre eine finanzielle Belastung durch Mindereinnahmen gegeben. Des Weiteren sind nur großflächige Fremdwerbeanlagen ausgeschlossen. Kleinformatige Fremdwerbeanlagen sind weiterhin zulässig und bieten somit eine Einnahmemöglichkeit. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Einnahmen geringer sind als bei großflächigen Fremdwerbeanlagen. Auf Unternehmen die erstmalig Einnahmen über Fremdwerbung erzielen möchten, trifft dieses ebenfalls zu. Die Verwaltung empfiehlt aus den o.g. Gründen der Anregung der IHK Lippe zu Detmold, von der Bebauungsplanänderung Abstand zu nehmen, nicht zu folgen und den städtebaulichen Aspekten den Vorzug zu geben. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem oben ausgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ zu der Stellungnahme der IHK Lippe zu Detmold als sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel Anlage: - 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) ergänzt um die Belange der Wirtschaft gemäß IHK.