Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.08.14, 21:16
Aktualisiert
29.08.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
49/2014
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
29. August 2014
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil
Asemissen
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.09.2014
Rat
25.09.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die vorliegende Planung hat zum Ziel, großflächige Fremdwerbeanlagen in dem kleinräumigen
Mischgebiet auszuschließen.
Nach
dem
im
Hochbauund
Planungsausschuss
am
08.05.2014
(Vorlagen
Nr. 29/2014) der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 11. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gefasst worden ist, wurde die Auslegung im
Zeitraum vom 10. Juni bis 11. Juli 2014 durchgeführt.
Während der Auslegung sind von der Öffentlichkeit keine Anregungen eingegangen. Von den
Trägern öffentlicher Belange hat sich die IHK Lippe zu Detmold geäußert. Diese hat folgende
Stellungnahme mit Schreiben vom 11.07.2014 abgegeben:
...“Die vor Ort ansässigen Unternehmen können durch die Nutzung ihrer Flächen / Gebäude
für freistehende oder an baulichen Anlagen angebrachten Fremdwerbeanlagen für sie
wichtige Einnahmen generieren. Um Einnahmeausfälle bei den bestehenden Unternehmen
zu verhindern, bitte ich Sie von der obigen Bebauungsplanänderung Abstand zu nehmen.“...
Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme IHK Lippe zu Detmold:
Von Seiten der IHK werden wirtschaftliche Belange der im Geltungsbereich betroffenen
Unternehmen angesprochen. Hierbei ist festzustellen, dass vorhandene genehmigte großflächige
Fremdwerbeanlagen weiterhin genutzt werden können. Diese unterliegen dem Bestandsschutz.
Somit sind gegenwärtig keine wirtschaftlichen Einbußen zu erwarten. Sehrwohl treten diese ein,
wenn die vorhandene großflächige Fremdwerbeanlage vollständig erneuert werden müsste bzw.
-2-
Reparaturen oder ähnliches durchgeführt werden müssen, die einen Bauantrag erforderlich
machen. Erst ab diesem Zeitpunkt wäre eine finanzielle Belastung durch Mindereinnahmen
gegeben.
Des Weiteren sind nur großflächige Fremdwerbeanlagen ausgeschlossen. Kleinformatige
Fremdwerbeanlagen sind weiterhin zulässig und bieten somit eine Einnahmemöglichkeit. Es ist
jedoch davon auszugehen, dass die Einnahmen geringer sind als bei großflächigen
Fremdwerbeanlagen.
Auf Unternehmen die erstmalig Einnahmen über Fremdwerbung erzielen möchten, trifft dieses
ebenfalls zu.
Die Verwaltung empfiehlt aus den o.g. Gründen der Anregung der IHK Lippe zu Detmold, von der
Bebauungsplanänderung Abstand zu nehmen, nicht zu folgen und den städtebaulichen Aspekten
den Vorzug zu geben.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem
oben ausgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ zu der Stellungnahme der IHK Lippe zu Detmold
als sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 11.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung und
die zugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
Anlage:
- 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) ergänzt um die Belange der Wirtschaft
gemäß IHK.