Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
21.03.14, 21:16
Aktualisiert
21.03.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
7/2014
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Beckmann
Telefon:
05208 / 991-306
Datum:
21. März 2014
Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.04.2014
Rat
15.05.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Änderungen der gesetzlichen Grundlage und Vorgaben der Rechtsprechung erfordern eine neue Kalkulation
des Kostenersatzes und eine Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 41 Abs.
2, 3 und 4 FSHG vom 22.06.1999 in der Fassung der Änderung vom 21.02.2008.
Das Institut für Kommunale Hauswirtschaft (IKH) hat in diesem Zusammenhang eine entsprechende
Auswertung der Kosten bezogen auf die Jahre 2010-2012 vorgenommen und auf dieser Grundlage in einem
Gutachten neue Gebühren- bzw. Kostensätze vorgeschlagen (s. Anlage).
Darüber hinaus ist die bisherige Regelung hinsichtlich der Abrechnung von Einsätzen nach Stundensätzen
aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (Beschluss des OVG Münster vom 15.09.2010) dahingehend zu
ändern, dass die bei der Kalkulation zunächst ermittelten Stundensätze auf Viertelstundenwerte (=
Mindestsatz) umgerechnet werden.
Die vg. Punkte wurden im beigefügten Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe“ berücksichtigt.
Eine Übersicht über die Kostentarife (alt / neu) ist als Information beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe sowie
dem der Satzung als Anlage beigefügten Kostentarif zuzustimmen und entsprechend zu beschließen.
Schemmel