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Beschlussvorlage GB (K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 04:06
Aktualisiert
12.02.15, 04:06
Beschlussvorlage GB (K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth
hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge) Beschlussvorlage GB (K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth
hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 96/2015 23.01.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Mittel für die erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Kallmuth im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag für die notwendigen Arbeiten nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: In der Sitzung am 26.11.2014 stimmte der Kreisausschuss den geplanten Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Kallmuth zu. Über die Darstellungen der diesbezüglichen Beschlussvorlage V 79/2014 hinaus, liegt inzwischen auch für die OD Kallmuth eine Förderzusage der Bezirksregierung Köln vor, so dass auch für diese Maßnahmen mit einer Förderung in Höhe von 60 % gerechnet werden kann. Die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde sowie den Betreibern des ÖPNV führte zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der geplanten Arbeiten nur in den Sommerferien erfolgen kann. Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung im Sinne des § 82(1) Gemeindeordnung NRW unaufschiebbar. Daher wird vorgeschlagen, die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung voran zu treiben. Durch eine frühzeitige Ausschreibung können darüber hinaus günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen reduziert werden. Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Kosten für die Maßnahmen in der OD Kallmuth belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 220.000,- €. Folgekosten wurden in V 79/2014 bereits erläutert und können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2015 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120 542 01, Zeile 25, Investitionsnummer I542012562 in Höhe von 300.000,- € im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)