Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 04:06
Aktualisiert
12.02.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 96/2015
23.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
25.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth
hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Mittel für die erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen in der
Ortsdurchfahrt Kallmuth im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag
für die notwendigen Arbeiten nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben.
-2Begründung:
In der Sitzung am 26.11.2014 stimmte der Kreisausschuss den geplanten Maßnahmen zur
grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Kallmuth zu. Über die Darstellungen der diesbezüglichen
Beschlussvorlage V 79/2014 hinaus, liegt inzwischen auch für die OD Kallmuth eine Förderzusage
der Bezirksregierung Köln vor, so dass auch für diese Maßnahmen mit einer Förderung in Höhe von
60 % gerechnet werden kann.
Die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde sowie den Betreibern des ÖPNV führte zu dem
Ergebnis, dass die Durchführung der geplanten Arbeiten nur in den Sommerferien erfolgen kann.
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit
dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen
werden kann.
Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung im
Sinne des § 82(1) Gemeindeordnung NRW unaufschiebbar. Daher wird vorgeschlagen, die
Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung
voran zu treiben. Durch eine frühzeitige Ausschreibung können darüber hinaus günstigere Angebote
erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen reduziert
werden.
Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen öffentlich ausgeschrieben
und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Die Kosten für die Maßnahmen in der OD Kallmuth belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca.
220.000,- €. Folgekosten wurden in V 79/2014 bereits erläutert und können den beigefügten Anlagen
entnommen werden.
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2015 veranschlagten Ansatz beim Produkt
120 542 01, Zeile 25, Investitionsnummer I542012562 in Höhe von 300.000,- € im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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