Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
157 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
30.01.15, 04:05
Aktualisiert
30.01.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 11/2015
27.01.2015
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
09.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise
Düren und Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Dr. Zilkens
Herr Adams
Frau Poth
x
Tel.: 15 317
15 327
15 369
Abt.: VL
GBL I
StL 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez. i. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Nach Beschlussfassung zur Übertragung der Haushaltsmittel von
2014 nach 2015 stehen Mittel bei Produkt 571 04, Zeile 13, zur
Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Beschluss Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis Euskirchen an einer mit dem Kreis
Düren gemeinsamen Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch separat für den Kreis Euskirchen
nutzbar sein. Die Kosten für den Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen.
-2-
Die Auftragsvergabe soll im Benehmen mit den Bürgermeistern im Kreis Euskirchen erfolgen.
Soweit möglich sollen für die Finanzierung des Gutachtens Fördermittel akquiriert werden.
Beschluss Kreistag
Der Kreistag beschließt,
1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus
dem Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget 571 04 der Stabsstelle Strukturund Wirtschaftsförderung aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000 € bereit
zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015 übertragen. Bei der Übertragung handelt es
sich um eine Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen.
2. aus dem v.g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen.
Diese Mittel sind in Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die jedoch aufgrund von
zeitlichen Verschiebungen in 2014 nicht mehr abgerufen wurden.
1. Begründung zur Vergabe der Machbarkeitsstudie
Die Landesregierung NRW hat jüngst zugesagt, den flächendeckenden Ausbau der
Hochleistungsnetze mit schneller Übertragungsrate zu sichern. Insbesondere der ländliche Raum soll
hierzu von zusätzlichen Mitteln profitieren. Seitens der Landesregierung ist geplant, den ländlichen
Kommunen 60 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die
Einnahmen aus der Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen (Digitale Dividende II) vollständig
in den Ausbau von schnellem Internet investiert werden.
Erfahrungsgemäß ist eine frühzeitige und möglichst präzise Konzeption in Angelegenheiten wie dem
Breitbandausbau von Vorteil. Sie hilft nicht nur dabei, bei Verhandlungen mit den
Telekommunikationsunternehmen zu überzeugen, sondern erleichtert es auch, eventuelle
Fördermittel zu beantragen.
Eine ausführliche Machbarkeitsstudie über ein bestimmtes Gebiet vermittelt umfassende
Erkenntnisse über den status quo in Sachen Ausbau, das heißt sie beinhaltet statistische und
geografische Daten, eine Versorgungsanalyse und eine Infrastrukturanalyse mitsamt
Infrastrukturkataster. Darüber hinaus wird in einer solchen Studie dargestellt, welche Strategie,
zum Beispiel FTTC (fiber to the curb) oder FTTB (fiber to the building) für die Planung zweckmäßig
ist. Schließlich beinhaltet die Studie noch eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darin
werden, unter Zugrundelegung der bestehenden Versorgungslage, der angestrebten
Versorgungsziele und der Berücksichtigung geografischer Besonderheiten, auch die möglichen
Betreiber- und Geschäftsmodelle dargestellt.
Diese Machbarkeitsstudie soll für das Gebiet der Kreise Euskirchen und Düren gemeinsam erstellt
werden. Daraus ergeben sich für beide Kreise und die beteiligten Kommunen zahlreiche Vorteile:
Zunächst ist davon auszugehen, dass die Erstellung einer Studie für zwei Kreise absolut betrachtet
Preisvorteile für jeden Kreis bedeutet. Auch um eventuell von Fördermöglichkeiten zu profitieren
würde der Umstand der Interkommunalen Zusammenarbeit vom Fördergeber sicherlich positiv
berücksichtigt. An den Kreisgrenzen sind zudem die Ortsnetze teilweise überlappend (z.B. Zülpich
und Vettweiß), so dass auch aus praktischen Erwägungen eine Kooperation zu empfehlen ist.
Der Kreis Düren kooperiert mit seinen kreisangehörigen Kommunen in Sachen Breitband bereits seit
dem Jahr 2009. So konnten bereits zahlreiche Informationen über den Versorgungsstand
-3untereinander ausgetauscht werden und die Bestandsaufnahme ist wesentlich weiter gediehen als im
Kreis Euskirchen. Auch wurden bereits erste Gespräche mit möglichen Anbietern geführt. Die
koordinierende Rolle der Dürener Kreisverwaltung wird von den Kommunen als sehr hilfreich
empfunden. Die beabsichtigte Machbarkeitstudie beider Kreise gemeinsam soll nach begonnenen
ersten Fortschritten den Breitbandausbau auch im Kreis Euskirchen entscheidend nach vorne
bringen.
Zur Vergabe des Auftrages zur Machbarkeitsstudie sollen mindestens 3 geeignete Gutachterbüros
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt durch den
Kreis Düren für beide Kreise. Es ist eine losweise Vergabe (getrennte Lose für die jeweiligen Kreise)
beabsichtigt mit der Möglichkeit, die Lose auch zusammen zu vergeben.
Aus den vorgelegten Angeboten sollen Mitarbeiter/innen beider Kreise gemeinsam die
Vergabeauswahl treffen.
Nach einer Markterkundung des Kreises Düren ist für den Euskirchener Teil des Gutachtens ein
Betrag von 50 bis 60 T€ zu veranschlagen. Zur Finanzierung sollen deshalb 60 T€ aus Restmitteln
des Sachkontos 150 571 04 00 5281020 aus dem Budget 571 04 bereitgestellt werden. Die
zusätzliche und überplanmäßige Veranschlagung von Mitteln zur Finanzierung der Studie im
Haushaltsplan 2015 hätte den Nachteil, dass vor Inkrafttreten des Haushaltsplans 2015 ein Auftrag
nicht erteilt werden dürfte, was wiederum zu Nachteilen beim frühzeitigen Bewerben um Fördermittel
führen könnte.
Der Mitteleinsatz würde sich bei erfolgreicher Einwerbung von Fördergeldern reduzieren.
Mit der Zentralen Vergabestelle und der Rechnungsprüfung im Hause ist abgestimmt, dass es sich
hier um die Beauftragung einer freiberuflichen Leistung handelt, die dem Grunde nach der VOF
unterfällt. Sie kommt konkret nicht zur Anwendung, weil der Schwellenwert von 207.000 € nicht
erreicht wird. Die freihändige Vergabe nach Abfrage von mindestens 3 Angeboten ist daher der
geeignete Vergabeweg. Nach Abstimmung des Kreises Düren mit der Bezirksregierung Köln wird
dieser Vergabeweg auch im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln für die
Machbarkeitsstudie akzeptiert.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung vom 10.12.2014 beschlossen (A 40/2014), der Landrat möge mit
den Kommunen des Kreises Kontakt aufnehmen im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung
des Kreisgebietes mit einem Breitbandkabelnetz. Die Bürgermeister wurden bereits schriftlich über
das weitere Vorhaben informiert. Eine ausführliche Darstellung ist für die anstehende
Bürgermeisterkonferenz am 02.03.15 vorgesehen. Ziel ist es, die Vorteile der Machbarkeitsstudie für
die Menschen im Kreisgebiet darzustellen und im Einvernehmen mit den Bürgermeistern das weitere
Vorgehen abzustimmen. Falls das Benehmen mit den Bürgermeistern nicht erzielt werden kann, kann
der Kreis auch Abstand von der Beauftragung nehmen.
2. Begründung zur Übertragung weiterer Restmittel aus dem Sachkonto Projekte
Aus dem Budget 571 04 Sachkonto Projekte der Stabsstelle 80 wird eine weitere Mittelübertragung in
Höhe von 45.000 € nach 2015 beantragt. Verschiedene Projekte haben erst mit Verzögerung
begonnen, daher haben sich die jeweiligen Finanzpläne verschoben und die folgenden Mittel sollen
dementsprechend von 2014 nach 2015 übertragen werden.
Projekt Sternenreservat
Markenbildungsprozess (Fertigstellung Auftrag Homepage)
Projekt Crossing Nature
Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe
Gesamt
13.400 €
16.900 €
8.700 €
6.000 €
45.000 €
-4-
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Kreis Düren möchte zur Chancensicherung frühzeitig über die Machbarkeitsstudie verfügen und
hat dem Kreis Euskirchen angeboten, sich am dortigen Vergabeverfahren zu beteiligen. Mit den
Vorarbeiten ist dort begonnen worden. Für die weiteren Abstimmungen und Gespräche im
freihändigen Angebotsverfahren bittet der Kreis Düren um zügige Meinungsäußerung aus dem Kreis
Euskirchen. Diese ist für den 10.2.2015 zugesagt.
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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