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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
157 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
30.01.15, 04:05
Aktualisiert
30.01.15, 04:05
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 11/2015 27.01.2015 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 09.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Dr. Zilkens Herr Adams Frau Poth x Tel.: 15 317 15 327 15 369 Abt.: VL GBL I StL 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. i. V. Steffens Kreiskämmerer Nach Beschlussfassung zur Übertragung der Haushaltsmittel von 2014 nach 2015 stehen Mittel bei Produkt 571 04, Zeile 13, zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Beschluss Kreisausschuss Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis Euskirchen an einer mit dem Kreis Düren gemeinsamen Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch separat für den Kreis Euskirchen nutzbar sein. Die Kosten für den Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen. -2- Die Auftragsvergabe soll im Benehmen mit den Bürgermeistern im Kreis Euskirchen erfolgen. Soweit möglich sollen für die Finanzierung des Gutachtens Fördermittel akquiriert werden. Beschluss Kreistag Der Kreistag beschließt, 1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget 571 04 der Stabsstelle Strukturund Wirtschaftsförderung aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000 € bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015 übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. 2. aus dem v.g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014 nicht mehr abgerufen wurden. 1. Begründung zur Vergabe der Machbarkeitsstudie Die Landesregierung NRW hat jüngst zugesagt, den flächendeckenden Ausbau der Hochleistungsnetze mit schneller Übertragungsrate zu sichern. Insbesondere der ländliche Raum soll hierzu von zusätzlichen Mitteln profitieren. Seitens der Landesregierung ist geplant, den ländlichen Kommunen 60 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die Einnahmen aus der Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen (Digitale Dividende II) vollständig in den Ausbau von schnellem Internet investiert werden. Erfahrungsgemäß ist eine frühzeitige und möglichst präzise Konzeption in Angelegenheiten wie dem Breitbandausbau von Vorteil. Sie hilft nicht nur dabei, bei Verhandlungen mit den Telekommunikationsunternehmen zu überzeugen, sondern erleichtert es auch, eventuelle Fördermittel zu beantragen. Eine ausführliche Machbarkeitsstudie über ein bestimmtes Gebiet vermittelt umfassende Erkenntnisse über den status quo in Sachen Ausbau, das heißt sie beinhaltet statistische und geografische Daten, eine Versorgungsanalyse und eine Infrastrukturanalyse mitsamt Infrastrukturkataster. Darüber hinaus wird in einer solchen Studie dargestellt, welche Strategie, zum Beispiel FTTC (fiber to the curb) oder FTTB (fiber to the building) für die Planung zweckmäßig ist. Schließlich beinhaltet die Studie noch eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darin werden, unter Zugrundelegung der bestehenden Versorgungslage, der angestrebten Versorgungsziele und der Berücksichtigung geografischer Besonderheiten, auch die möglichen Betreiber- und Geschäftsmodelle dargestellt. Diese Machbarkeitsstudie soll für das Gebiet der Kreise Euskirchen und Düren gemeinsam erstellt werden. Daraus ergeben sich für beide Kreise und die beteiligten Kommunen zahlreiche Vorteile: Zunächst ist davon auszugehen, dass die Erstellung einer Studie für zwei Kreise absolut betrachtet Preisvorteile für jeden Kreis bedeutet. Auch um eventuell von Fördermöglichkeiten zu profitieren würde der Umstand der Interkommunalen Zusammenarbeit vom Fördergeber sicherlich positiv berücksichtigt. An den Kreisgrenzen sind zudem die Ortsnetze teilweise überlappend (z.B. Zülpich und Vettweiß), so dass auch aus praktischen Erwägungen eine Kooperation zu empfehlen ist. Der Kreis Düren kooperiert mit seinen kreisangehörigen Kommunen in Sachen Breitband bereits seit dem Jahr 2009. So konnten bereits zahlreiche Informationen über den Versorgungsstand -3untereinander ausgetauscht werden und die Bestandsaufnahme ist wesentlich weiter gediehen als im Kreis Euskirchen. Auch wurden bereits erste Gespräche mit möglichen Anbietern geführt. Die koordinierende Rolle der Dürener Kreisverwaltung wird von den Kommunen als sehr hilfreich empfunden. Die beabsichtigte Machbarkeitstudie beider Kreise gemeinsam soll nach begonnenen ersten Fortschritten den Breitbandausbau auch im Kreis Euskirchen entscheidend nach vorne bringen. Zur Vergabe des Auftrages zur Machbarkeitsstudie sollen mindestens 3 geeignete Gutachterbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt durch den Kreis Düren für beide Kreise. Es ist eine losweise Vergabe (getrennte Lose für die jeweiligen Kreise) beabsichtigt mit der Möglichkeit, die Lose auch zusammen zu vergeben. Aus den vorgelegten Angeboten sollen Mitarbeiter/innen beider Kreise gemeinsam die Vergabeauswahl treffen. Nach einer Markterkundung des Kreises Düren ist für den Euskirchener Teil des Gutachtens ein Betrag von 50 bis 60 T€ zu veranschlagen. Zur Finanzierung sollen deshalb 60 T€ aus Restmitteln des Sachkontos 150 571 04 00 5281020 aus dem Budget 571 04 bereitgestellt werden. Die zusätzliche und überplanmäßige Veranschlagung von Mitteln zur Finanzierung der Studie im Haushaltsplan 2015 hätte den Nachteil, dass vor Inkrafttreten des Haushaltsplans 2015 ein Auftrag nicht erteilt werden dürfte, was wiederum zu Nachteilen beim frühzeitigen Bewerben um Fördermittel führen könnte. Der Mitteleinsatz würde sich bei erfolgreicher Einwerbung von Fördergeldern reduzieren. Mit der Zentralen Vergabestelle und der Rechnungsprüfung im Hause ist abgestimmt, dass es sich hier um die Beauftragung einer freiberuflichen Leistung handelt, die dem Grunde nach der VOF unterfällt. Sie kommt konkret nicht zur Anwendung, weil der Schwellenwert von 207.000 € nicht erreicht wird. Die freihändige Vergabe nach Abfrage von mindestens 3 Angeboten ist daher der geeignete Vergabeweg. Nach Abstimmung des Kreises Düren mit der Bezirksregierung Köln wird dieser Vergabeweg auch im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln für die Machbarkeitsstudie akzeptiert. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung vom 10.12.2014 beschlossen (A 40/2014), der Landrat möge mit den Kommunen des Kreises Kontakt aufnehmen im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung des Kreisgebietes mit einem Breitbandkabelnetz. Die Bürgermeister wurden bereits schriftlich über das weitere Vorhaben informiert. Eine ausführliche Darstellung ist für die anstehende Bürgermeisterkonferenz am 02.03.15 vorgesehen. Ziel ist es, die Vorteile der Machbarkeitsstudie für die Menschen im Kreisgebiet darzustellen und im Einvernehmen mit den Bürgermeistern das weitere Vorgehen abzustimmen. Falls das Benehmen mit den Bürgermeistern nicht erzielt werden kann, kann der Kreis auch Abstand von der Beauftragung nehmen. 2. Begründung zur Übertragung weiterer Restmittel aus dem Sachkonto Projekte Aus dem Budget 571 04 Sachkonto Projekte der Stabsstelle 80 wird eine weitere Mittelübertragung in Höhe von 45.000 € nach 2015 beantragt. Verschiedene Projekte haben erst mit Verzögerung begonnen, daher haben sich die jeweiligen Finanzpläne verschoben und die folgenden Mittel sollen dementsprechend von 2014 nach 2015 übertragen werden. Projekt Sternenreservat Markenbildungsprozess (Fertigstellung Auftrag Homepage) Projekt Crossing Nature Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe Gesamt 13.400 € 16.900 € 8.700 € 6.000 € 45.000 € -4- Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Der Kreis Düren möchte zur Chancensicherung frühzeitig über die Machbarkeitsstudie verfügen und hat dem Kreis Euskirchen angeboten, sich am dortigen Vergabeverfahren zu beteiligen. Mit den Vorarbeiten ist dort begonnen worden. Für die weiteren Abstimmungen und Gespräche im freihändigen Angebotsverfahren bittet der Kreis Düren um zügige Meinungsäußerung aus dem Kreis Euskirchen. Diese ist für den 10.2.2015 zugesagt. gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)