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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z2 / D11 / 2015 (KA 04.03.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.03.15, 14:48
Aktualisiert
16.03.15, 14:48
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z2 / D11 / 2015 (KA 04.03.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z2 / D11 / 2015 (KA 04.03.2015))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / D 11 / 2015 Datum: 16.03.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen D 11/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 09.02.2015 AV Poth erläutert, dass die geplante Vorgehensweise bei den Bürgermeistern auf breite Zustimmung gestoßen sei und entsprechend begrüßt werde. Einen Widerspruch habe es nicht gegeben, so dass das Benehmen hergestellt sei. Zu den Fördermöglichkeiten werde man nach derzeitigem Kenntnisstand im Laufe des Monats März eine Aussage treffen können und dann die Dringlichkeitsentscheidung zur Unterschrift vorlegen. Auf die Frage von Fraktionsvorsitzenden Reidt (CDU), ob die aktuell in Aussicht gestellten Investitionsmittel des Bundes möglicherweise auch für diesen Zweck eingesetzt werden könnten, entgegnet AV Poth, dass man diese ebenfalls in die Prüfung einbeziehen werde. Der Kreisausschuss fasst somit unter Berücksichtigung der Ergänzungen aus dem Wirtschaftsförderungs-Ausschuss und der Bürgermeisterkonferenz folgenden Beschluss: Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis Euskirchen an einer mit dem Kreis Düren gemeinsamen Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch separat für den Kreis Euskirchen nutzbar sein. Die Kosten für den Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung eventueller Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen Auflagen vor Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe darf nicht förderschädlich sein. Der Kreisausschuss empfiehlt des Weiteren folgende Beschlussfassung an den Kreistag: Der Kreistag beschließt, 1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget 571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000 € bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015 übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. 2. aus dem v. g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014 nicht mehr abgerufen wurden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei einer Enthaltung (DIE LINKE)