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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D 11 / 2015 (WiföA 09.02.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
20.02.15, 12:02
Aktualisiert
20.02.15, 12:02
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D 11 / 2015 (WiföA 09.02.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D 11 / 2015 (WiföA 09.02.2015))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / D 11 / 2015 Datum: 17.02.2015 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 09.02.2015 Öffentliche Sitzung TOP 8 Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen Herr Dr. Zilkens erläutert die Notwendigkeit der zügigen Vergabe einer Machbarkeitsstudie und bittet die Ausschussmitglieder um Zustimmung zu der geplanten Vorgehensweise Bei der nachfolgenden Beratung sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, dass die Kommunen des Kreises in den Prozess mit eingebunden werden. Eine Auftragsvergabe solle nur erfolgen, wenn diese auch von den Kommunen positiv bewertet würde. Ein entsprechender Vorbehalt soll in den Beschlusstext eingefügt werden. Weiterhin befassen sich die Mitglieder des Ausschuss eingehend mit der Frage, ob die Auftragsvergabe einer Machbarkeitsstudie zum jetzigen Zeitpunkt eventuell förderschädlich sein könnte. Sie bitten die Verwaltung um Prüfung der Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen Auflagen. Hierzu soll ebenfalls ein entsprechender Vorbehalt in den Beschlusstext aufgenommen werden. Herr Dr. Zilkens teilt mit, dass die Bürgermeister bereits schriftlich über das weitere Vorgehen informiert wurden. Eine ausführliche Darstellung solle in der geplanten Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2015 erfolgen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Beschluss Kreisausschuss Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis Euskirchen an einer mit dem Kreis Düren gemeinsamen Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch separat für den Kreis Euskirchen nutzbar sein. Die Kosten für den Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen. Die Auftragsvergabe soll im Benehmen mit den Bürgermeistern D 11/2015 im Kreis Euskirchen erfolgen. Soweit möglich sollen für die Finanzierung des Gutachtens Fördermittel akquiriert werden. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich: 1. Der Prüfung eventueller Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen Auflagen vor Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe darf nicht förderschädlich sein. 2. Der positiven Meinungsäußerung der Bürgermeister des Kreises Euskirchen zur geplanten Vorgehensweise im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2015. Beschluss Kreistag Der Kreistag beschließt, 1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget 571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000 € bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015 übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. 2. aus dem v.g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014 nicht mehr abgerufen wurden. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei zwei Enthaltungen (DIE LINKE, AfD)