Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
20.02.15, 12:02
Aktualisiert
20.02.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / D 11 / 2015
Datum:
17.02.2015
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 09.02.2015
Öffentliche Sitzung
TOP 8
Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen
Herr Dr. Zilkens erläutert die Notwendigkeit der zügigen Vergabe
einer Machbarkeitsstudie und bittet die Ausschussmitglieder um
Zustimmung zu der geplanten Vorgehensweise
Bei der nachfolgenden Beratung sprechen sich die Mitglieder des
Ausschusses dafür aus, dass die Kommunen des Kreises in den
Prozess mit eingebunden werden. Eine Auftragsvergabe solle nur
erfolgen, wenn diese auch von den Kommunen positiv bewertet
würde.
Ein entsprechender Vorbehalt soll in den Beschlusstext eingefügt
werden.
Weiterhin befassen sich die Mitglieder des Ausschuss eingehend
mit der Frage, ob die Auftragsvergabe einer Machbarkeitsstudie
zum jetzigen Zeitpunkt eventuell förderschädlich sein könnte. Sie
bitten die Verwaltung um Prüfung der Fördermöglichkeiten und
der damit verbundenen Auflagen. Hierzu soll ebenfalls ein
entsprechender Vorbehalt in den Beschlusstext aufgenommen
werden.
Herr Dr. Zilkens teilt mit, dass die Bürgermeister bereits schriftlich
über das weitere Vorgehen informiert wurden. Eine ausführliche
Darstellung solle in der geplanten Bürgermeisterkonferenz am
02.03.2015 erfolgen.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Beschluss Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis
Euskirchen an einer mit dem Kreis Düren gemeinsamen
Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch
separat für den Kreis Euskirchen nutzbar sein. Die Kosten für den
Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen.
Die Auftragsvergabe soll im Benehmen mit den Bürgermeistern
D 11/2015
im Kreis Euskirchen erfolgen.
Soweit möglich sollen für die Finanzierung des Gutachtens
Fördermittel akquiriert werden.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich:
1. Der Prüfung eventueller Fördermöglichkeiten und der damit
verbundenen Auflagen vor Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe
darf nicht förderschädlich sein.
2. Der positiven Meinungsäußerung der Bürgermeister des
Kreises Euskirchen zur geplanten Vorgehensweise im Rahmen
der Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2015.
Beschluss Kreistag
Der Kreistag beschließt,
1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem
Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget
571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung
aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000
€ bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015
übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine
Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und
Dauer von Ermächtigungsübertragungen.
2. aus dem v.g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das
Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in
Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die
jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014
nicht mehr abgerufen wurden.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei zwei
Enthaltungen (DIE LINKE, AfD)