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Anfrage AfD (Anfrage zu den Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
40 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
27.04.15, 14:46
Aktualisiert
08.05.15, 14:45
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Inhalt der Datei

Kreistagsfraktion Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: F 14/2015 23.04.2015 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.05.2015 Anfrage zu den Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA) Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung für den Kreistag bitten wir die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der o. a. Ausschüsse zu setzen. Die Anfrage bitten wir schriftlich zu beantworten. 1. Windenergieanlagen verursachen sowohl hörbaren Lärm als auch Infraschall. Infraschall ist zwar nicht hörbar, kann aber über das Gleichgewichtsorgan, andere Organe und auch über den ganzen Körper der Menschen und Tiere wahrgenommen werden. Nach einer Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes zu Wirkungen von Infraschall können damit krankhafte Veränderungen bei den im Umkreis von WEAs wohnenden Menschen verbunden sein. Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiterer WEAs im Kreisgebiet? Wie bewertet die Verwaltung die Umweltschäden durch massive Stahlbetonfundamente sowohl der bestehenden WEAs als auch der geplanten Errichtung weiterer WEAs? Was passiert mit den Fundamenten, wenn die Betreiberfirma nach Ablauf der Subventionierung insolvent wird und die Rückstellungen für den Rückbau unzureichend sind? 2. Für die Magnete der Generatoren der Windturbinen wird das Metall Neodym benötigt, dass vor allem in China unter erheblicher Umweltbelastung abgebaut wird. Bei der Trennung des Neodyms -2vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte. Außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich. Sie werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft. Wie beurteilt die Verwaltung diese Umweltschäden in Bezug auf den angeblichen Umweltschutzbeitrag der Windkraftenergieanlagen im Kreisgebiet? 3. Die Gefährdung der menschlichen Gesundheit berührt die Schutzpflicht des Staates für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Gesundheitsgefahren müssen also im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - auch durch entsprechende Abstandsregelungen - berücksichtigt werden. Anderenfalls können sich daraus persönliche Haftungsansprüche auch gegenüber den am Verfahren Beteiligten ergeben. Die jetzigen Abstandsregeln reichen nach unserer Auffassung dafür nicht aus. Welche Abstandsregeln empfiehlt die Verwaltung, um eine per Haftung von Gemeinderats -, Stadtratsund Kreistagsmitgliedern auszuschließen? gez. Joachim Dürer Fraktionsvorsitzender gez. f.d.R. Sonja Burgholte Fraktionssekretärin