Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 14:47
Aktualisiert
24.02.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 54/2015
19.02.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung
Entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. §
53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 werden die gebildeten
Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und
den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der im
Rahmen des Jahresabschlusses 2014 gebildeten Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu
jeder Position enthält, sowie jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den
Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2015. Bei der Darstellung der Auswirkung der
Ermächtigungsübertragungen auf die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile
36 sowie den vorherigen Zeilen des Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl
handelt, da die entsprechenden Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag
objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung
ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen
verstehen sich daher als Maximalbetrag.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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