Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
186 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
18.02.15, 14:46
Aktualisiert
18.02.15, 14:46
Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: aktueller Sachstand) Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: aktueller Sachstand) Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: aktueller Sachstand)

öffnen download melden Dateigröße: 186 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 51/2015 03.02.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 26.02.2015 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: aktueller Sachstand Der Kreis ist verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2016 einen neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu verabschieden (siehe Info 33/2014). Aus Gründen der Planungssicherheit für die Träger ist ein entsprechender Kreistagsbeschluss allerdings bereits im Juni diesen Jahres erforderlich. Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll - i. d. Regel für die Dauer einer Legislaturperiode die verlässliche Finanzierung für bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe), und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sicher stellen. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde in der Fassung V167/2011 am 12.04.2011 im Kreistag für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2015 verabschiedet. Dabei sollten bestimmte konzeptionelle Schwerpunkte sowie Entwicklungen und Fragestellungen in den o. g. Handlungsfeldern Berücksichtigung finden. Zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Für die offene Kinder- und Jugendarbeit wurde die konzeptionelle Weiterentwicklung der hauptamtlichen, einrichtungsbezogenen Jugendarbeit durch Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit beschlossen. In Sinne der Richtlinien werden Jugendliche im Umfang von ca. 10 – 20 v. H. des entsprechenden Stellenanteils an öffentlichen Treffpunkten aufgesucht. Dabei steht der Kontakt insbesondere zu Zielgruppen, welche die Jugendeinrichtung nicht oder nur selten nutzen im Vordergrund sowie die Schlichtung bei dauerhaften Konflikten im Zusammenhang mit Jugendlichen im öffentlichen Raum. Weiterhin sollten im Hinblick auf die Arbeit in den Offenen Jugendeinrichtungen die Entwicklungen im Hinblick auf schulische Ganztagsangebote in den Städten und Gemeinden berücksichtigt werden. Zudem sollten in regelmäßigen Sozialraumkonferenzen die Angebote der Jugendarbeit mit den maßgeblichen Akteuren der Jugendverbandsarbeit, Vereinen, Schulen, Polizei, und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt werden. Im Hinblick auf die bisherige Umsetzung der Sozialraumkonferenzen wurden in Abhängigkeit der (kommunalen) Infrastruktur und/ oder der jeweiligen Thematik unterschiedliche Formen gewählt. -2So fanden in der Vergangenheit offene Sozialraumkonferenzen für (alle) Akteure der Jugendarbeit zu Themen wie Vorstellung der Fördermöglichkeiten in der Jugendarbeit, Ferienangebote für Kinder, Kinderschutz(§72 a), Alkohol- oder Drogenprävention, “K. o. Tropfen“, Veränderte Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, neue Medien) statt. In „geschlossenen“ Sozialraumkonferenzen, z.B. mit Polizei und Ordnungsbehörden wurden Themen des gesetzlichen Jugendschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung behandelt. Perspektive Diese grundsätzliche Ausrichtung soll im Hinblick auf den neuen Kinder- und Jugendförderplan weiterentwickelt werden, da die Sozialraum- und Lebensweltorientierung wesentliche Querschnittsaufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit bleiben. Durch die sozialräumliche Vernetzung und die gewonnene Transparenz können zudem sinnvolle Synergien entstehen. Künftige Themen sollten aus Sicht der Verwaltung neben den o.g. die stärkere aktive gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Qualitätsentwicklung (§79 a, SGB VIII), Inklusion sowie die Integration von jungen Flüchtlingen (Willkommenskultur) und Jugendkulturarbeit sein. So haben sich im Hinblick auf die Jugendkulturarbeit durch Projekte im Rahmen der Landesförderung des Kulturrucksacks viele positive Effekte auch bei den zahlreichen beteiligten Jugendeinrichtungen gezeigt. Die systematische Weiterentwicklung der aufsuchenden Jugendarbeit soll im Sinne der Info 33/2014 im Rahmen eines Modellprojektes (Jugendmobil) durch Drittmittel ermöglicht werden. Die Verwaltung führt die regelmäßigen Gespräche mit den Trägern und Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs im März dieses Jahres. Diese Gespräche reflektieren die pädagogische Arbeit des vergangenen Jahres auf Basis der jährlichen Qualitätsberichte, die auch die regelmäßigen Besuchszahlen beinhalten. Daneben sollen die Vereinbarungen über die Leistungen, die Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit geschlossen werden. Die Vereinbarungen beinhalten auch den Leistungsumfang (der Kreis fördert 100 v. H. der anerkannten Personalkosten) sowie die Zielvorgabe bezüglich der regelmäßig anwesenden Besucher/ -innen. Diese Zielvorgaben (5 v. H. der Jugendlichen aus dem Kernort sowie 1 v. H. der Jugendlichen der jeweiligen Außenorte) wurden in der Vergangenheit in aller Regel erreicht. Besucherschwankungen, die nicht durch Jahreszeiten zu erklären sind (Generationenwechsel der Stammbesucher/ -innen, Angebotsstruktur, Träger- Personalwechsel u.a.), werden in den Gesprächen mit Trägern und Fachkräften erörtert. Die Personalbemessung – als Bestandteil der Richtlinien und damit des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans - beruht ebenso auf Grundlage der Jugendeinwohnerwerte (JEW) der 10 bis 18 Jährigen der Städte und Gemeinden. Die JEW in den Kernorten finden hierbei durch die Addition zum jeweiligen Gesamtwert der 10 – 18 jährigen besondere Berücksichtung. Die Verwaltung möchte an dieser Regelung festhalten, da Ziel führende andere Indikatoren für die bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit nicht gesehen werden und die Nutzung der vorhandenen Angebote fortwährend transparent gemacht wird. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 11, SGB VIII) an alle Kinder- und Jugendlichen richten soll und nicht primär an bestimmte indizierte Zielgruppen (im Gegensatz zur Jugendsozialarbeit). Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der Kriterien zur Personalbemessung und vor dem Hintergrund der langen Förderperiode des neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (01.01.2016 bis 31.12.2020), eine aktuelle Datenabfrage der JEW zum Stichtag 31.12.2014 vorgenommen (siehe Anlage). -3Demnach ist die Anzahl der 10-18jährigen in der Zeit von 2006 bis 2014 kreisweit um rd. 22,0 % zurück gegangen (4.146 Einwohner). Die Entwicklung ist je nach kreisangehöriger Kommune recht unterschiedlich (zwischen 33,7 % und 15,9 % Rückgang). Die sich hieraus ergebenden möglichen Veränderungen sollen mit den freien Trägern und den Kommunen erörtert werden und in die o. e. Vereinbarungen über Leistungen Qualitätsentwicklung und Ziele einfließen. Grundsätzlich ergeben sich auf der Basis der bisherigen Beschlusslagen zwei grundsätzliche Alternativen im Umgang mit den demografischen Veränderungen: 1. Die Bemessung der geförderten Personalausstattung für den Kreis Euskirchen wird ungeachtet der Nutzung der vorhandenen Angebote in Relation zur Bevölkerungsentwicklung ebenfalls von 12,81 FKS auf 10,06 FKS reduziert und dann entsprechend in den Einrichtungen angepasst. 2. Die Personalbemessung für die Offene Jugendarbeit bleibt trotz sinkender Einwohnerzahlen aufgrund der ausreichenden Nutzung bestehen, regionale Unterschiede werden entsprechend neu berücksichtigt. Im Hinblick auf die Förderung der Jugendverbandsarbeit möchte die Abteilung Jugend und Familie mit den Vertretern der Jugendverbände eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit thematisieren. Ziel ist die bessere Inanspruchnahme der Kreisförderung zu Gunsten der Kinder- und Jugendlichen sowie deren Familien. Zur Schulsozialarbeit/ Jugendberufshilfe Hier wurden mit dem Träger AWO gemeinsame Standards vereinbart, die den Besonderheiten der Schulform (Berufskollegien) und des Aufgabenbereichs (Jugendberufshilfe) Rechnung tragen und darüber hinaus vergleichbar sind mit den Standards, welche die Abt. Jugend und Familie für Schulsozialarbeit entwickelt hat (siehe Anlage zur Info 33/2014). Bezüglich des Einsatzes der Jugendberufshilfe wird in Zusammenarbeit mit dem KOBIZ - z.B. im Rahmen des Landesvorhabens KAOA - darauf geachtet, dass trotz der erheblichen Dynamik der Veränderungen in diesem Bereich keine Doppelstrukturen be- oder entstehen. Ebenso wurde die Dokumentation auf ein einheitliches Verfahren abgestimmt. Mit dem Träger AWO sollen analog zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit Vereinbarungen über die Leistungen, die Qualitätsentwicklung und Ziele getroffen werden. Die Vereinbarungen bezüglich der Schulsozialarbeit an der Don Bosco Schule sollen an die Existenz der Schule gekoppelt werden (Sommer 2017). Die dortige Fachkraft geht in etwa zeitgleich in Ruhestand. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)