Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
186 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
18.02.15, 14:46
Aktualisiert
18.02.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 51/2015
03.02.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
26.02.2015
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: aktueller Sachstand
Der Kreis ist verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2016 einen neuen Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan zu verabschieden (siehe Info 33/2014).
Aus Gründen der Planungssicherheit für die Träger ist ein entsprechender Kreistagsbeschluss
allerdings bereits im Juni diesen Jahres erforderlich.
Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll - i. d. Regel für die Dauer einer Legislaturperiode die verlässliche Finanzierung für bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen in den
Handlungsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit
(Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe), und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sicher
stellen.
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde in der Fassung V167/2011 am 12.04.2011 im
Kreistag für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2015 verabschiedet.
Dabei sollten bestimmte konzeptionelle Schwerpunkte sowie Entwicklungen und Fragestellungen in
den o. g. Handlungsfeldern Berücksichtigung finden.
Zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Für die offene Kinder- und Jugendarbeit wurde die konzeptionelle Weiterentwicklung der
hauptamtlichen, einrichtungsbezogenen Jugendarbeit durch Angebote der aufsuchenden
Jugendarbeit beschlossen.
In Sinne der Richtlinien werden Jugendliche im Umfang von ca. 10 – 20 v. H. des entsprechenden
Stellenanteils an öffentlichen Treffpunkten aufgesucht.
Dabei steht der Kontakt insbesondere zu Zielgruppen, welche die Jugendeinrichtung nicht oder nur
selten nutzen im Vordergrund sowie die Schlichtung bei dauerhaften Konflikten im Zusammenhang
mit Jugendlichen im öffentlichen Raum.
Weiterhin sollten im Hinblick auf die Arbeit in den Offenen Jugendeinrichtungen die Entwicklungen im
Hinblick auf schulische Ganztagsangebote in den Städten und Gemeinden berücksichtigt werden.
Zudem sollten in regelmäßigen Sozialraumkonferenzen die Angebote der Jugendarbeit mit den
maßgeblichen Akteuren der Jugendverbandsarbeit, Vereinen, Schulen, Polizei, und den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt werden.
Im Hinblick auf die bisherige Umsetzung der Sozialraumkonferenzen wurden in Abhängigkeit der
(kommunalen) Infrastruktur und/ oder der jeweiligen Thematik unterschiedliche Formen gewählt.
-2So fanden in der Vergangenheit offene Sozialraumkonferenzen für (alle) Akteure der Jugendarbeit zu
Themen wie Vorstellung der Fördermöglichkeiten in der Jugendarbeit, Ferienangebote für Kinder,
Kinderschutz(§72 a), Alkohol- oder Drogenprävention, “K. o. Tropfen“, Veränderte Lebenslagen von
Kindern und Jugendlichen, neue Medien) statt.
In „geschlossenen“ Sozialraumkonferenzen, z.B. mit Polizei und Ordnungsbehörden wurden Themen
des gesetzlichen Jugendschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung behandelt.
Perspektive
Diese grundsätzliche Ausrichtung soll im Hinblick auf den neuen Kinder- und Jugendförderplan
weiterentwickelt werden, da die Sozialraum- und Lebensweltorientierung wesentliche
Querschnittsaufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit bleiben. Durch die sozialräumliche Vernetzung
und die gewonnene Transparenz können zudem sinnvolle Synergien entstehen.
Künftige Themen sollten aus Sicht der Verwaltung neben den o.g. die stärkere aktive
gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Qualitätsentwicklung (§79 a, SGB
VIII), Inklusion sowie die Integration von jungen Flüchtlingen (Willkommenskultur) und
Jugendkulturarbeit sein.
So haben sich im Hinblick auf die Jugendkulturarbeit durch Projekte im Rahmen der Landesförderung
des Kulturrucksacks viele positive Effekte auch bei den zahlreichen beteiligten Jugendeinrichtungen
gezeigt.
Die systematische Weiterentwicklung der aufsuchenden Jugendarbeit soll im Sinne der Info 33/2014
im Rahmen eines Modellprojektes (Jugendmobil) durch Drittmittel ermöglicht werden.
Die Verwaltung führt die regelmäßigen Gespräche mit den Trägern und Fachkräften der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs im März dieses Jahres.
Diese Gespräche reflektieren die pädagogische Arbeit des vergangenen Jahres auf Basis der
jährlichen Qualitätsberichte, die auch die regelmäßigen Besuchszahlen beinhalten.
Daneben sollen die Vereinbarungen über die Leistungen, die Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit geschlossen werden.
Die Vereinbarungen beinhalten auch den Leistungsumfang (der Kreis fördert 100 v. H. der
anerkannten Personalkosten) sowie die Zielvorgabe bezüglich der regelmäßig anwesenden
Besucher/ -innen. Diese Zielvorgaben (5 v. H. der Jugendlichen aus dem Kernort sowie 1 v. H. der
Jugendlichen der jeweiligen Außenorte) wurden in der Vergangenheit in aller Regel erreicht.
Besucherschwankungen, die nicht durch Jahreszeiten zu erklären sind (Generationenwechsel der
Stammbesucher/ -innen, Angebotsstruktur, Träger- Personalwechsel u.a.), werden in den
Gesprächen mit Trägern und Fachkräften erörtert.
Die Personalbemessung – als Bestandteil der Richtlinien und damit des Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplans - beruht ebenso auf Grundlage der Jugendeinwohnerwerte (JEW) der 10 bis 18
Jährigen der Städte und Gemeinden.
Die JEW in den Kernorten finden hierbei durch die Addition zum jeweiligen Gesamtwert der 10 – 18
jährigen besondere Berücksichtung.
Die Verwaltung möchte an dieser Regelung festhalten, da Ziel führende andere Indikatoren für die
bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit nicht gesehen werden und die Nutzung der
vorhandenen Angebote fortwährend transparent gemacht wird. Dabei ist insbesondere zu beachten,
dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 11, SGB VIII) an
alle Kinder- und Jugendlichen richten soll und nicht primär an bestimmte indizierte Zielgruppen (im
Gegensatz zur Jugendsozialarbeit).
Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der Kriterien zur Personalbemessung und vor dem
Hintergrund der langen Förderperiode des neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
(01.01.2016 bis 31.12.2020), eine aktuelle Datenabfrage der JEW zum Stichtag 31.12.2014
vorgenommen (siehe Anlage).
-3Demnach ist die Anzahl der 10-18jährigen in der Zeit von 2006 bis 2014 kreisweit um rd. 22,0 %
zurück gegangen (4.146 Einwohner). Die Entwicklung ist je nach kreisangehöriger Kommune recht
unterschiedlich (zwischen 33,7 % und 15,9 % Rückgang).
Die sich hieraus ergebenden möglichen Veränderungen sollen mit den freien Trägern und den
Kommunen erörtert werden und in die o. e. Vereinbarungen über Leistungen Qualitätsentwicklung
und Ziele einfließen. Grundsätzlich ergeben sich auf der Basis der bisherigen Beschlusslagen zwei
grundsätzliche Alternativen im Umgang mit den demografischen Veränderungen:
1. Die Bemessung der geförderten Personalausstattung für den Kreis Euskirchen wird ungeachtet der
Nutzung der vorhandenen Angebote in Relation zur Bevölkerungsentwicklung ebenfalls von 12,81
FKS auf 10,06 FKS reduziert und dann entsprechend in den Einrichtungen angepasst.
2. Die Personalbemessung für die Offene Jugendarbeit bleibt trotz sinkender Einwohnerzahlen
aufgrund der ausreichenden Nutzung bestehen, regionale Unterschiede werden entsprechend neu
berücksichtigt.
Im Hinblick auf die Förderung der Jugendverbandsarbeit möchte die Abteilung Jugend und Familie
mit den Vertretern der Jugendverbände eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit thematisieren.
Ziel ist die bessere Inanspruchnahme der Kreisförderung zu Gunsten der Kinder- und Jugendlichen
sowie deren Familien.
Zur Schulsozialarbeit/ Jugendberufshilfe
Hier wurden mit dem Träger AWO gemeinsame Standards vereinbart, die den Besonderheiten der
Schulform (Berufskollegien) und des Aufgabenbereichs (Jugendberufshilfe) Rechnung tragen und
darüber hinaus vergleichbar sind mit den Standards, welche die Abt. Jugend und Familie für
Schulsozialarbeit entwickelt hat (siehe Anlage zur Info 33/2014). Bezüglich des Einsatzes der
Jugendberufshilfe wird in Zusammenarbeit mit dem KOBIZ - z.B. im Rahmen des Landesvorhabens
KAOA - darauf geachtet, dass trotz der erheblichen Dynamik der Veränderungen in diesem Bereich
keine Doppelstrukturen be- oder entstehen.
Ebenso wurde die Dokumentation auf ein einheitliches Verfahren abgestimmt.
Mit dem Träger AWO sollen analog zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit Vereinbarungen über die
Leistungen, die Qualitätsentwicklung und Ziele getroffen werden.
Die Vereinbarungen bezüglich der Schulsozialarbeit an der Don Bosco Schule sollen an die Existenz
der Schule gekoppelt werden (Sommer 2017).
Die dortige Fachkraft geht in etwa zeitgleich in Ruhestand.
gez.
i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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