Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
28.08.14, 16:20
Aktualisiert
28.08.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
54/2014
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky / Frau Patruck
Telefon:
05208/991-114 05208/991-105
Datum:
28. August 2014
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.09.2014
Rat
25.09.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 20.08.2014 den Antrag gestellt, die
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe dahingehend zu ändern,
dass die Zuhörer einer öffentlichen Ratssitzung zukünftig im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung
berechtigt sein sollen, das Wort zu ergreifen (§§ 6, 13 und 14 GeschO).
Die in § 47 Abs. 2 GO NRW dem Rat gewährte Geschäftsordnungsautonomie ermächtigt ihn, seine inneren
Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln. Diese Regelungsbefugnis besteht jedoch nur soweit,
als die inneren Angelegenheiten nicht bereits abschließend geregelt sind. Dies ist bei dem in Rede
stehenden Grundsatz der Öffentlichkeit gem. § 48 Abs. 2 S.1 GO NRW aber der Fall. Der Rat hat gem. § 48
Abs. 2 S. 2 GO NRW lediglich die Möglichkeit, Regelungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit in der
Geschäftsordnung zu treffen.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzungen beinhaltet für jedermann das Recht, als Zuhörer an den
Sitzungen teilzunehmen. Einer aktiven Teilnahme des Bürgers an den Beratungen des Rates steht
allerdings auch der das Gemeinderecht beherrschende Grundsatz der repräsentativen Demokratie (§ 1
Abs.1 S. 2 i.V.m. § 40 Abs. 2 S.1 GO NRW) entgegen. Danach nehmen der Rat und der Bürgermeister als
von den Bürgern gewählte Gemeindeorgane eine die Bürgerschaft vertretende Funktion ein. Das durch die
Sitzungsöffentlichkeit garantierte Teilnahmerecht gibt also nicht die Befugnis zur aktiven Mitsprache oder gar
der Mitentscheidung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe abzulehnen.
Schemmel