Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
28.08.14, 16:20
Aktualisiert
28.08.14, 16:20
Beschlussvorlage (Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 54/2014 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky / Frau Patruck Telefon: 05208/991-114 05208/991-105 Datum: 28. August 2014 Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 20.08.2014 den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe dahingehend zu ändern, dass die Zuhörer einer öffentlichen Ratssitzung zukünftig im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung berechtigt sein sollen, das Wort zu ergreifen (§§ 6, 13 und 14 GeschO). Die in § 47 Abs. 2 GO NRW dem Rat gewährte Geschäftsordnungsautonomie ermächtigt ihn, seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln. Diese Regelungsbefugnis besteht jedoch nur soweit, als die inneren Angelegenheiten nicht bereits abschließend geregelt sind. Dies ist bei dem in Rede stehenden Grundsatz der Öffentlichkeit gem. § 48 Abs. 2 S.1 GO NRW aber der Fall. Der Rat hat gem. § 48 Abs. 2 S. 2 GO NRW lediglich die Möglichkeit, Regelungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit in der Geschäftsordnung zu treffen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzungen beinhaltet für jedermann das Recht, als Zuhörer an den Sitzungen teilzunehmen. Einer aktiven Teilnahme des Bürgers an den Beratungen des Rates steht allerdings auch der das Gemeinderecht beherrschende Grundsatz der repräsentativen Demokratie (§ 1 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 40 Abs. 2 S.1 GO NRW) entgegen. Danach nehmen der Rat und der Bürgermeister als von den Bürgern gewählte Gemeindeorgane eine die Bürgerschaft vertretende Funktion ein. Das durch die Sitzungsöffentlichkeit garantierte Teilnahmerecht gibt also nicht die Befugnis zur aktiven Mitsprache oder gar der Mitentscheidung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe abzulehnen. Schemmel