Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
13.06.14, 21:16
Aktualisiert
13.06.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
32/2014
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
13. Juni 2014
Gewährung einer Geschäftsaufwandspauschale an Ratsmitglieder ohne Fraktionsstatus
Beratungsfolge
Rat
Termin
25.06.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der neuen Legislaturperiode 2014 – 2020 gehört ein Einzelratsmitglied dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe an.
Gem. § 56 Abs. 3 GO NW hat die Gemeinde einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört,
in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die
Ratssitzung aus Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen. Der Rat kann stattdessen aber auch
beschließen, dass ein Einzelratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte
des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, ob dem Einzelratsmitglied gem. § 56 Abs. 3 GO NW Sach- und Kommunikationsmittel
oder finanzielle Zuwendungen gewährt werden.
Schemmel