Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
27.06.14, 07:54
Aktualisiert
27.06.14, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
33/2014
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
27. Juni 2014
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße
„Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der
Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009
2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung
Beratungsfolge
Rat
Termin
25.06.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Straße „Schuckenteichweg“ wurde in zwei Abschnitten erstmalig ausgebaut. Der 1. Bauabschnitt wurde
im Jahre 2003 abgeschlossen und anschließend abgerechnet.
Das Teilstück des 2. Bauabschnitts – Flurstück 1580, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe und Flurstück 50
tlw., Flur 1, Gemarkung Greste - wurde in den Jahren 2008/09 erstmalig ausgebaut.
Die seinerzeit hierzu beschlossene Abschnittsbildung war in der textlichen Ausführung richtig, jedoch
entsprach der beigefügte Lageplan nicht dem tatsächlich gefassten Beschluss. Aus diesem Grunde ist die
Abschnittsbildung erneut zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Ratsbeschluss vom 25.06.2009 über die Abschnittsbildung gemaß § 130 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 5 Erschließungsbeitragssatzung wird hiermit aufgehoben.
2.) Der Rat beschließt für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ - 2. Bauabschnitt –
gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung die
Abschnittsbildung, beginnend ab Höhe des Hauses Nr. 16 (Flurstück 750) und dem Grundstück
Flurstück 150 bis zur Straßeneinmündung „Hauptstraße“, gemäß dem als Anlage beigefügten Lageplan
(Entwurfs- und Ausführungsplanung).
Schemmel