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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung 1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
27.06.14, 07:54
Aktualisiert
27.06.14, 07:54
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung 
1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009
2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 33/2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 27. Juni 2014 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung 1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung Beratungsfolge Rat Termin 25.06.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Straße „Schuckenteichweg“ wurde in zwei Abschnitten erstmalig ausgebaut. Der 1. Bauabschnitt wurde im Jahre 2003 abgeschlossen und anschließend abgerechnet. Das Teilstück des 2. Bauabschnitts – Flurstück 1580, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe und Flurstück 50 tlw., Flur 1, Gemarkung Greste - wurde in den Jahren 2008/09 erstmalig ausgebaut. Die seinerzeit hierzu beschlossene Abschnittsbildung war in der textlichen Ausführung richtig, jedoch entsprach der beigefügte Lageplan nicht dem tatsächlich gefassten Beschluss. Aus diesem Grunde ist die Abschnittsbildung erneut zu beschließen. Beschlussvorschlag: 1.) Der Ratsbeschluss vom 25.06.2009 über die Abschnittsbildung gemaß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 Erschließungsbeitragssatzung wird hiermit aufgehoben. 2.) Der Rat beschließt für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ - 2. Bauabschnitt – gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung die Abschnittsbildung, beginnend ab Höhe des Hauses Nr. 16 (Flurstück 750) und dem Grundstück Flurstück 150 bis zur Straßeneinmündung „Hauptstraße“, gemäß dem als Anlage beigefügten Lageplan (Entwurfs- und Ausführungsplanung). Schemmel