Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, den 30.11.2004.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:38 Uhr
TOP
Betreff
4.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004,
Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO
NW, der Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg, die Genehmigung, das
Wappen der Stadt Bedburg auf polierten Edelstahl-Bierdeckeln aufzubringen, die für eine
kommerzielle Vermarktung bestimmt sind, unter der Maßgabe zu erteilen, dass zum
Zwecke der Erhöhung des werbewirksamen Effektes über dem Wappen zusätzlich der
Schriftzug „Stadt Bedburg“ aufgebracht werden soll.
Das Wappen muss originalgetreu wiedergegeben werden. Die Genehmigung zur
Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg kann jederzeit widerrufen werden.
Weiterhin ist je nach Verkaufszahl eine Schutzgebühr in Höhe von 3,5 % des
Verkaufspreises zu erheben. Die Verwaltung wird beauftragt, über einen repräsentativen
Zeitraum von ca. einem halben Jahr die Verkaufszahlen zu eruieren, um dann
gegebenenfalls eine entsprechende Schutzgebühr im Rahmen eines privatrechtlichen
Vertrages zu erheben. Sofern sich der Verkaufserlös als geringfügig darstellt, soll aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Erhebung einer Schutzgebühr abgesehen
werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)