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Beschlussvorlage Abwasserwerk (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
07.02.14, 21:16
Aktualisiert
07.02.14, 21:16
Beschlussvorlage Abwasserwerk (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013
hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013) Beschlussvorlage Abwasserwerk (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013
hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 120/2013 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208 / 991-268 Datum: 21. Januar 2014 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013 Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 11.12.2013 Rat 19.12.2013 Rat 20.02.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 19.12.2013 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 beschlossen. Bei der Einpflegung der Änderung in die ortsrechtlichen Vorschriften ist aufgefallen, dass unter I. der Änderungssatzung irrtümlich § 4 Abs. 8 aufgeführt ist, die Änderung jedoch § 4 Abs. 7 betrifft; einen Absatz 8 gibt es in § 4 nicht. Dieser Fehler wurde jedoch erst bemerkt, nachdem die Änderungssatzung bekanntgemacht worden ist. Um ein rechtmäßiges Zustandekommen der Änderungssatzung zu gewährleisten, ist diese durch den Rat unter Nennung des richtigen Absatzes neu zu beschließen und nochmals bekanntzumachen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt folgende Änderungssatzung: 1. Satzung vom 20. Februar 2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW. 2013, S. 564), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengeset- -2- zes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2013 (GV NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.07.2013 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 5,41 €“ II. In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 13,30 €“ III. Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Lange