Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
07.02.14, 21:16
Aktualisiert
07.02.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
120/2013
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208 / 991-268
Datum:
21. Januar 2014
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013
hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
Termin
11.12.2013
Rat
19.12.2013
Rat
20.02.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 hat der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 19.12.2013 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
beschlossen.
Bei der Einpflegung der Änderung in die ortsrechtlichen Vorschriften ist aufgefallen, dass unter I. der Änderungssatzung irrtümlich § 4 Abs. 8 aufgeführt ist, die Änderung jedoch § 4 Abs. 7 betrifft; einen Absatz 8 gibt
es in § 4 nicht. Dieser Fehler wurde jedoch erst bemerkt, nachdem die Änderungssatzung bekanntgemacht
worden ist.
Um ein rechtmäßiges Zustandekommen der Änderungssatzung zu gewährleisten, ist diese durch den Rat
unter Nennung des richtigen Absatzes neu zu beschließen und nochmals bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Änderungssatzung:
1. Satzung
vom 20. Februar 2014
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW. 2013, S. 564), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengeset-
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zes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2013 (GV NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.07.2013 beschlossen:
I.
In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2014: 5,41 €“
II.
In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2014: 13,30 €“
III.
Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Lange