Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 21:16
Aktualisiert
31.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
73/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208/991-273
Datum:
31. Oktober 2014
Ausleuchtung Geh-/Radwegeinmündung Zufahrt Reiterhof „Lützow“ Schuckenbaum
hier: Vorstellung der möglichen Beleuchtung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
12.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit dem anliegenden Schriftstück vom 22.09.2014 beantragt der Reit- und Fahrverein „Lützow“
Schuckenbaum im Bereich der Zufahrt des Reiterhofes „Eckendorfer Straße 76“ eine Beleuchtung
für den Einmündungsbereich. Diesbezüglich wird seitens des Antragstellers folgende Maßnahme
vorgeschlagen:
-
Aufstellung von zwei Solar-LED-Leuchten im Bereich der Einmündung.
Hierzu ist folgendes anzumerken:
Der angesprochene Einmündungsbereich der Eckendorfer Straße wurde mit dem Ausbau der
L 968 im Jahr 1972 über die alte Trasse der Eckendorfer Straße an den jetzigen Reiterhof
(Eckendorfer Straße Nr. 76) hergestellt. Die Zufahrt und der alte Bereich der Eckendorfer Straße
Höhe des Grundstücks mit der Haus Nr. 76 ging in Privateigentum über. Im Jahr 2003 wurde auf
Initiative des Reit- und Fahrvereins „Lützow“ Schuckenbaum die Geh-/Radweg-Verbindung
zwischen der Kolmarer Straße in Schuckenbaum und der Zufahrt zum Reiterhof gebaut. Der Geh/Radweg wurde durch die Gemeinde Leopoldshöhe vorfinanziert. Die Rückzahlung durch den
Eigenbetrieb Straßen.NRW ist mit dem Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen.
2013 wurde im Bereich der Hofzufahrt eine Markierungsführung für die Radfahrer aufgebracht.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, soll eine einzelne Solar-LED-Leuchte im
Einmündungsbereich des Geh-/Radweges aufgestellt werden. Diese Leuchte muss mindestens
über eine Leuchtdauer von täglich 8 Stunden und eine Vorhaltezeit von 4 Tagen verfügen. Somit
ergibt sich eine Abschaltzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, damit eine maximale Leuchtdauer zur
Winterjahreswende von 16.45 Uhr bis 8.15 Uhr gegeben ist.
Die Kosten für eine Aufstellung einer LED-Solar-Leuchte, die den o. a. Vorgaben entspricht,
belaufen sich auf min. 3.500,00 €.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung im Bereich der Einmündung des Geh-/Radweges eine einzelne vandalismussichere
Solar-LED-Leuchte aufzustellen. Über den Zeitpunkt und die Finanzierung ist eine Entscheidung
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu treffen.
Schemmel
Anlagen:
Antrag
Lageplan