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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Bestattungswesen")

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 165/2004 02.12.2004 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.2 Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2005 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 165/2004 07.12.2004 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.2 Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2004 – TOP 2.2 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2005 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2004 – TOP 2.2 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.