Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
165/2004
02.12.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2005 für die
kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung
ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich
„Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2005 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und
„Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
165/2004
07.12.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2004 – TOP 2.2 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2005 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und
„Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2004 –
TOP 2.2 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.