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Verwaltungsergänzung (Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Verwaltungsergänzung (Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / F 12/2015 Datum: 10.02.2015 Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen hier: Antrag der UWV-Fraktion Die Verwaltung hat zu den im Antrag aufgeworfenen Fragestellungen Stellungnahmen des NVR/VRS sowie der DB Vertrieb GmbH erbeten. Gegenüber dem NVR/VRS wurde angefragt, ob bei der geschilderten Problematik irgendeine Betroffenheit des NVR/VRS vorliegt und ob weitere Hintergründe bekannt sind. Dazu teilte der NVR mit: "Die Verantwortung für den Vertrieb von Tickets des Fernverkehrs liegt ausschließlich bei DB Fernverkehr bzw. DB Vertrieb ebenso die Festlegung von Provisionen für den Vertrieb dieser Tickets. Der NVR hat keine Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich ausschließlich auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die DB hat mehrfach versucht, die Umsetzung ihres neuen bundesweiten Provisionsmodells auch in Mechernich mit der Beauftragung des Vertriebs für Tickets des SPNV durch den NVR zu begründen. Dies ist aufgrund der Zuständigkeiten (siehe oben) jedoch falsch. Seitens des NVR wurde dies mehrfach sowohl gegenüber der Agenturbetreiberin in Mechernich richtig gestellt als auch gegenüber der DB auf eine korrekte Darstellung des Sachverhaltes gedrängt; zuletzt auch schriftlich im August 2014 (siehe Anlagen: Schreiben des NVR)." Das Schreiben des NVR an die DB Vertrieb GmbH ist als Anlage beigefügt. Eine Antwort der DB Vertrieb GmbH auf die verwaltungsseitig erbetene Stellungnahme steht noch aus, wurde aber kurzfristig zugesagt. gez. Rosenke