Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
22.08.14, 11:41
Aktualisiert
22.08.14, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
37/2014
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
22. August 2014
Neufassung der Ordnungsbehördlichen
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.09.2014
Rat
25.09.2014
Verordnung
über
das
Offenhalten
von
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 13. Dezember 2012 hat die Gemeinde Leopoldshöhe bisher das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Sonntagsöffnung) geregelt.
Nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW muss diese Rechtsverordnung auf Basis
der neuen gesetzlichen Regelung überarbeitet und neu erlassen werden.
Die bisherige Verordnung ist mit Inkrafttreten des novellierten LÖG NRW ungültig geworden.
Auf dieser Grundlage wurde eine neue Verordnung erarbeitet, die auch Änderungen in Bezug auf
Veranstaltungen in Leopoldshöhe beinhaltet.
Weiterhin sind verkaufsoffene Sonntage dabei an besondere Anlässe gebunden.
In der neuen Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind nunmehr im gesamten Gemeindegebiet
4 verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass vorgesehen:
„Leo-Event“ mit Frühlingsmarkt in Leopoldshöhe
Generationenfest zum Weltkindertag in Leopoldshöhe
Martinsmarkt in Asemissen
Adventsmarkt in Leopoldshöhe
Die bisher vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind dieser Vorlage beigefügt.
Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderen Anlass wird zugestimmt mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel