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Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
22.08.14, 11:41
Aktualisiert
22.08.14, 11:41
Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 37/2014 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 22. August 2014 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.09.2014 Rat 25.09.2014 Verordnung über das Offenhalten von Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 13. Dezember 2012 hat die Gemeinde Leopoldshöhe bisher das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Sonntagsöffnung) geregelt. Nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW muss diese Rechtsverordnung auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung überarbeitet und neu erlassen werden. Die bisherige Verordnung ist mit Inkrafttreten des novellierten LÖG NRW ungültig geworden. Auf dieser Grundlage wurde eine neue Verordnung erarbeitet, die auch Änderungen in Bezug auf Veranstaltungen in Leopoldshöhe beinhaltet. Weiterhin sind verkaufsoffene Sonntage dabei an besondere Anlässe gebunden. In der neuen Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind nunmehr im gesamten Gemeindegebiet 4 verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass vorgesehen: „Leo-Event“ mit Frühlingsmarkt in Leopoldshöhe Generationenfest zum Weltkindertag in Leopoldshöhe Martinsmarkt in Asemissen Adventsmarkt in Leopoldshöhe Die bisher vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind dieser Vorlage beigefügt. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Beschlussvorschlag: Der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlass wird zugestimmt mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel