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Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Kanal-Dichtheitsprüfung hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Kanal-Dichtheitsprüfung
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Kanal-Dichtheitsprüfung
hier: Sachstandsbericht)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 66/2014 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. Oktober 2014 Kanal-Dichtheitsprüfung hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 03.11.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Bevölkerung wird oftmals davon ausgegangen, dass die Dichtheitsprüfung abgeschafft wurde. Das ist aber keineswegs der Fall. Außerdem müssen die Schmutz- und Mischwasser-Kanäle nach wie vor grundsätzlich dicht sein. Effektiv geht es bei der Thematik also lediglich um die Prüfung, deren Kosten aber recht überschaubar sind. Durch die neue Rechtslage sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: - Bei Neubauten muss grundsätzlich geprüft werden. Das macht auch Sinn, schließlich können so die Eigentümer sicher sein, dass die im Allgemeinen unzugänglichen Leitungen auch in Ordnung sind. - Vor 1965 gebaute Häuser im Wasserschutzgebiet müssen bis 2015 geprüft werden. - Nach 1965 gebaute Häuser im Wasserschutzgebiet müssen bis 2020 geprüft werden. - Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen nicht geprüft werden. Die Prüfung kostet ab 200 Euro und muss (nach heutigem Stand) alle 30 Jahre wiederholt werden. Die Betriebsleitung hatte seinerzeit schon zugesagt, dass bereits geprüfte Häuser bezüglich der 30-JahresFrist so gestellt werden, als wenn sie 2015/2020 geprüft worden seien. Das heißt also: Die ersten Wiederholungsprüfungen sind 2045/2050. Dies ist mittlerweile auch von der Landesregierung bestätigt worden. Was aber, wenn bei der Prüfung Schäden festgestellt werden? Bagatellschäden, also z.B. kleine Risse, geringfügige Undichtigkeiten oder Versätze und dergleichen müssen nicht repariert werden. Mittelgroße Schäden, müssen innerhalb von 10 Jahren repariert werden. Nur große Schäden (wenn z.B. der Kanal kurz vor dem Zusammenbruch ist) sind kurzfristig zu beseitigen. Das aber sollte selbstverständlich sein, schließlich kann sich jeder vorstellen, was passiert, wenn das Abwasser aus Toilette, Dusche und Co. nicht mehr ablaufen kann. -2- Wie geht es weiter? Derzeit verlaufen die Grenzen des Wasserschutzgebietes quer durch die Siedlung „Asemisser Allee“ in Richtung Gartenstraße, tlw. sogar mitten durch ein Haus (siehe anliegenden Plan). Bis 2019 müssen die Grenzen für die Neubeantragung der Fördererlaubnis für die Wasserwerks-Brunnen aber durch die Bezirksregierung neu festgelegt werden. Durch die zwischenzeitliche Bebauung kommt es sicherlich zu Verschiebungen. Möglicherweise fallen dann Häuser aus dem Wasserschutz-gebiet heraus, hätten dann also nicht mehr geprüft werden müssen, während andere erstmals im Wasserschutzgebiet liegen. Um in Grenzfällen unnötige Kosten für die Eigentümer zu vermeiden, geht die Betriebsleitung erst einmal davon aus, dass sich die Hauseigentümer gesetzeskonform verhalten. Oortman