Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
66/2014
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. Oktober 2014
Kanal-Dichtheitsprüfung
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
03.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Bevölkerung wird oftmals davon ausgegangen, dass die Dichtheitsprüfung abgeschafft wurde.
Das ist aber keineswegs der Fall. Außerdem müssen die Schmutz- und Mischwasser-Kanäle nach wie vor
grundsätzlich dicht sein. Effektiv geht es bei der Thematik also lediglich um die Prüfung, deren Kosten aber
recht überschaubar sind.
Durch die neue Rechtslage sind verschiedene Fälle zu unterscheiden:
- Bei Neubauten muss grundsätzlich geprüft werden. Das macht auch Sinn, schließlich können so die
Eigentümer sicher sein, dass die im Allgemeinen unzugänglichen Leitungen auch in Ordnung sind.
- Vor 1965 gebaute Häuser im Wasserschutzgebiet müssen bis 2015 geprüft werden.
- Nach 1965 gebaute Häuser im Wasserschutzgebiet müssen bis 2020 geprüft werden.
- Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen nicht geprüft werden.
Die Prüfung kostet ab 200 Euro und muss (nach heutigem Stand) alle 30 Jahre wiederholt werden.
Die Betriebsleitung hatte seinerzeit schon zugesagt, dass bereits geprüfte Häuser bezüglich der 30-JahresFrist so gestellt werden, als wenn sie 2015/2020 geprüft worden seien. Das heißt also: Die ersten
Wiederholungsprüfungen sind 2045/2050. Dies ist mittlerweile auch von der Landesregierung bestätigt
worden.
Was aber, wenn bei der Prüfung Schäden festgestellt werden?
Bagatellschäden, also z.B. kleine Risse, geringfügige Undichtigkeiten oder Versätze und dergleichen
müssen nicht repariert werden.
Mittelgroße Schäden, müssen innerhalb von 10 Jahren repariert werden.
Nur große Schäden (wenn z.B. der Kanal kurz vor dem Zusammenbruch ist) sind kurzfristig zu beseitigen.
Das aber sollte selbstverständlich sein, schließlich kann sich jeder vorstellen, was passiert, wenn das
Abwasser aus Toilette, Dusche und Co. nicht mehr ablaufen kann.
-2-
Wie geht es weiter?
Derzeit verlaufen die Grenzen des Wasserschutzgebietes quer durch die Siedlung „Asemisser Allee“ in
Richtung Gartenstraße, tlw. sogar mitten durch ein Haus (siehe anliegenden Plan). Bis 2019 müssen die
Grenzen für die Neubeantragung der Fördererlaubnis für die Wasserwerks-Brunnen aber durch die
Bezirksregierung neu festgelegt werden. Durch die zwischenzeitliche Bebauung kommt es sicherlich zu
Verschiebungen. Möglicherweise fallen dann Häuser aus dem Wasserschutz-gebiet heraus, hätten dann
also nicht mehr geprüft werden müssen, während andere erstmals im Wasserschutzgebiet liegen.
Um in Grenzfällen unnötige Kosten für die Eigentümer zu vermeiden, geht die Betriebsleitung erst einmal
davon aus, dass sich die Hauseigentümer gesetzeskonform verhalten.
Oortman