Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
07.11.14, 21:16
Aktualisiert
07.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember
2013.
1. Satzung vom …………….. zur Änderung der
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember
2013.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW
S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des §
5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988
(GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden
Fassung,
des
Kreislaufwirtschaftsund
Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) vom 27. September
1994 (BGBl.I, S. 2705 ff), und der §§ 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NW. S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit
geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 19.
Dezember
2013
beschlossen,
die
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
vom 21. März 1997 (Kr.Bl. Lippe vom 10. April
1997 (S. 265/266), in der zur Zeit geltenden
Fassung, wie folgt zu ändern:
I.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW
S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des §
5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988
(GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden
Fassung,
des
Kreislaufwirtschaftsund
Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) vom 27. September
1994 (BGBl.I, S. 2705 ff), und der §§ 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NW. S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit
geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am ………………
beschlossen,
die
Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungssatzung vom 21. März 1997
(Kr.Bl. Lippe vom 10. April 1997 (S. 265/266), in
der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu
ändern:
I.
§2
Gebührenbemessung
§2
Gebührenbemessung
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der
Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit
der Entleerung bemessen.
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der
Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit
der Entleerung bemessen.
Die Gebühren betragen jährlich:
Die Gebühren betragen jährlich:
a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle
bei 4-wöchentlicher Leerung
a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle
bei 4-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
59,00 €
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
57,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
73,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
69,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
86,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
81,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
113,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
106,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
194,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
179,00 €
b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle
bei 2-wöchentlicher Leerung
b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle
bei 2-wöchentlicher Leerung
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
151,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
141,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
205,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
190,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
367,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
337,00 €
c) für einen grünen Abfallbehälter für
kompostierbare organische Abfälle bei 2wöchentlicher Leerung
c) für einen grünen Abfallbehälter für
kompostierbare organische Abfälle bei 2wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
18,00 €
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
21,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
23,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
27,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
28,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
34,00 €
- 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
16,00 €
- 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
22,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
38,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
46,00 €
- 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
22,00 €
- 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
30,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
68,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
84,00 €
- 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
39,00 €
- 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
52,00 €
d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
- bei 4-wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
- bei 4-wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
890,00 €
825,00 €
- bei 2-wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
1.790,00 €
- bei 2-wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
1.652,00 €
- bei wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
- bei wöchentlicher Leerung mit
Behältermiete
3.550,00 €
3.306,00 €
e) Für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes
13,00 €
jedes weitere Gefäß
e) Für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes
13,00 €
jedes weitere Gefäß
f) Für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt 3,50 €
f) Für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt 3,50 €
Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen
Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten
der Satzung und beim erstmaligen Entstehen der
Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.
Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen
Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten
der Satzung und beim erstmaligen Entstehen der
Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.
In den Gebühren sind neben der Beseitigung
von grauem Restabfall und organischen
Reststoffen
folgende
Dienstleistungen
(jeweils in haushaltsüblichen Mengen)
enthalten:
In den Gebühren sind neben der Beseitigung
von grauem Restabfall und organischen
Reststoffen
folgende
Dienstleistungen
(jeweils in haushaltsüblichen Mengen)
enthalten:
- Sammlung und Verwertung von Altpapier
(ohne den 25%igen DSD-Anteil)
- Abholung / Verwertung / Entsorgung von
Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr
- Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
- Sammlung und Entsorgung von
Problemabfällen
- Abfallberatung
- Sammlung und Verwertung von Altpapier
(ohne den 25%igen DSD-Anteil)
- Abholung / Verwertung / Entsorgung von
Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr
- Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
- Sammlung und Entsorgung von
Problemabfällen
- Abfallberatung
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.