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Beschlussvorlage (Denkmalpflege)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
21.11.14, 21:16
Aktualisiert
21.11.14, 21:16
Beschlussvorlage (Denkmalpflege)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 83/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Frau Möller Telefon: 05208/991-305 Datum: 21. November 2014 Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung der Hofanlage Dorfstraße 100 a nach dem Denkmalschutzgesetz NW Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 04.12.2014 Rat 18.12.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 14.11.2014 wurden die Denkmaleigenschaften der Hofanlage Dorfstraße 100 A einschließlich Haupthaus, Scheune, Stall, Hühnerstall und Einfriedung durch den LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen festgestellt. Die Eigentümerin stimmt der Eintragung der Hofanlage in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe zu. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, die Hofanlage Dorfstraße 100 A , 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen. Schemmel