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Mitteilungsvorlage (Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Mitteilungsvorlage (Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014) Mitteilungsvorlage (Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 78/2014 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 17. November 2014 Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014 Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Termin 27.11.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Gemeinde Leopoldshöhe ist keine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Für die Jahresabschlussprüfungen der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gelten die §§ 21 und 26 der EigVO NRW i. V. m. § 106 GO NRW entsprechend. Gem. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss eines Dritten als Prüfer bedienen. Dies ist in den letzten Jahren seit der Einführung des NKF im Jahr 2008 in Leopoldshöhe auch immer so gewesen. Hier haben die WPG Röhricht und Schillen aus Bielefeld die LIL und die BPW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde den Kernhaushalt und die anderen Eigenbetriebe geprüft. Die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) erklärt § 319 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für anwendbar. Danach darf ein Wirtschaftsprüfer eine Abschlussprüfung nicht durchführen, wenn er bereits in sieben oder mehr Fällen (Jahren) für die Abschlussprüfung verantwortlich war. Da die derzeitigen Wirtschaftsprüfer bereits seit 2008 (Röhricht und Schillen, vertreten durch Herrn Kampen, schon seit 2007) die Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe geprüft haben, ist die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses für das Jahr 2013 die letzte, die durch die Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden dürfen. Danach ist der Zeitraum, den das HGB vorschreibt, abgelaufen. Allerdings kann auch, anstelle eines Wechsels der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine interne Rotation, also ein Wechsel des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers möglich sein. Trotz der vorgenannten Möglichkeit wird die Gemeinde Leopoldshöhe eine Ausschreibung durchführen, um sich für den Prüfungszeitraum der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2014 an andere Wirtschaftsprüfer zu binden. Sie wird hierzu in einem Anschreiben zu einem Angebot auffordern, in dem neben den Kosten auch Angaben zur Prüfungsdauer, zum Prüfungsumfang und evtl. anfallenden Präsentationskosten enthalten sind. Die Anforderungen der GPA über eine gültige Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle nach § 57 a WPO muss ebenfalls nachgewiesen werden, da sonst von Seiten der GPA die Zustimmung zur Prüfung verweigert wird. -2- Vor dem Hintergrund des ebenfalls aufzustellenden und zu prüfenden Gesamtabschlusses spricht sich die Verwaltung für einen Wirtschaftsprüfer sowohl für den Kernhaushalt als auch für alle Eigenbetriebe aus, da die Prüfungsfelder in diesem Fall zu einem großen Ganzen zusammengefügt werden müssen. Die Verwaltung hat eine Liste mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus der Region zusammengestellt, von denen bekannt ist, im kommunalen Bereich tätig zu sein. Die Liste soll im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt werden und kann im Nachgang zu der Sitzung als Anlage zur Niederschrift verteilt werden. Schemmel