Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
78/2014
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
17. November 2014
Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der
Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
27.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Gemeinde Leopoldshöhe ist keine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet. Die Prüfung des
Jahresabschlusses ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Für die
Jahresabschlussprüfungen der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gelten die §§
21 und 26 der EigVO NRW i. V. m. § 106 GO NRW entsprechend. Gem. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich
der Rechnungsprüfungsausschuss eines Dritten als Prüfer bedienen. Dies ist in den letzten Jahren seit der
Einführung des NKF im Jahr 2008 in Leopoldshöhe auch immer so gewesen. Hier haben die WPG Röhricht
und Schillen aus Bielefeld die LIL und die BPW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde den
Kernhaushalt und die anderen Eigenbetriebe geprüft.
Die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) erklärt § 319 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches
(HGB) für anwendbar. Danach darf ein Wirtschaftsprüfer eine Abschlussprüfung nicht durchführen, wenn er
bereits in sieben oder mehr Fällen (Jahren) für die Abschlussprüfung verantwortlich war. Da die derzeitigen
Wirtschaftsprüfer bereits seit 2008 (Röhricht und Schillen, vertreten durch Herrn Kampen, schon seit 2007)
die Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe geprüft haben, ist die Prüfung des
jeweiligen Jahresabschlusses für das Jahr 2013 die letzte, die durch die Wirtschaftsprüfer durchgeführt
werden dürfen. Danach ist der Zeitraum, den das HGB vorschreibt, abgelaufen. Allerdings kann auch,
anstelle eines Wechsels der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine interne Rotation, also ein Wechsel des
verantwortlichen Wirtschaftsprüfers möglich sein.
Trotz der vorgenannten Möglichkeit wird die Gemeinde Leopoldshöhe eine Ausschreibung durchführen, um
sich für den Prüfungszeitraum der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2014 an andere Wirtschaftsprüfer zu
binden. Sie wird hierzu in einem Anschreiben zu einem Angebot auffordern, in dem neben den Kosten auch
Angaben zur Prüfungsdauer, zum Prüfungsumfang und evtl. anfallenden Präsentationskosten enthalten
sind. Die Anforderungen der GPA über eine gültige Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle nach
§ 57 a WPO muss ebenfalls nachgewiesen werden, da sonst von Seiten der GPA die Zustimmung zur
Prüfung verweigert wird.
-2-
Vor dem Hintergrund des ebenfalls aufzustellenden und zu prüfenden Gesamtabschlusses spricht sich die
Verwaltung für einen Wirtschaftsprüfer sowohl für den Kernhaushalt als auch für alle Eigenbetriebe aus, da
die Prüfungsfelder in diesem Fall zu einem großen Ganzen zusammengefügt werden müssen.
Die Verwaltung hat eine Liste mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus der Region zusammengestellt, von
denen bekannt ist, im kommunalen Bereich tätig zu sein. Die Liste soll im nicht öffentlichen Teil der Sitzung
vorgestellt werden und kann im Nachgang zu der Sitzung als Anlage zur Niederschrift verteilt werden.
Schemmel