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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
07.11.14, 21:16
Aktualisiert
07.11.14, 21:16
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 77/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 7. November 2014 Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 20.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2014 Rat 18.12.2014 das Friedhofs- und Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe werden Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 19. Dezember 2013 erhoben. Mittlerweile liegt die aktuelle Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) vor. Auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse der Jahre 2011 bis 2013 wurden im Rahmen der Kostenträgerrechnung die aktuellen Gebührensätze ermittelt, wobei sich lt. Planungsrechnung für 2015 bei den einzelnen Gebührensätzen lediglich Änderungen in geringerem Umfang ergeben. Da das IKH kurzfristig beauftragt wurde, noch einige aktualisierte Zahlen in die Kalkulation einzuarbeiten, liegt die endgültige Fassung der Kostenträgerrechnung noch nicht vor. Nach den bisher vorliegenden Zahlen ist nach Auskunft des IKH lt. betriebswirtschaftlicher Kostenträgerrechnung wieder von einer 100-prozentigen Kostendeckung gegenüber den Gesamtkosten auszugehen. Die Kostenträgerberechnungen sowie der Entwurf für die Änderung der Friedhofsgebührensatzung werden nachgereicht. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) b) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. -2- Schemmel