Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
161 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.01.15, 12:49
Aktualisiert
23.01.15, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
1/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
23. Januar 2015
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Ortsteil Greste
hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Pansheiderweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
05.02.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragstellenden beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes hinsichtlich der
Erweiterung der überbaubaren Fläche. Der gegenwärtige Bebauungsplan setzt für den
beabsichtigten Standort des Einfamilienhauses nicht überbaubare Grundstücksfläche fest. Mit dem
Antrag möchten die Antragstellenden zudem klären, inwieweit die vorhandene Kastanie bei einer
Bebauung zu beachten ist (s. Anlage).
Abb. 1 (Aufnahme 2014)
Abb. 2 (rechtskräftiger B-Plan Nr. 04/06 von 1986)
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes Nr. 04/06 befand sich das hier diskutierte
Teilgrundstück am Siedlungsrand. Das heute angrenzende und realisierte Neubaugebiet des BPlanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ war Bestandteil der freien Landschaft.
-2-
Das Teilgrundstück war somit geprägt
durch
den
Übergang
zur
freien
Landschaft sowie durch den Bereich des
dort verlaufenden Eselsbach.
Hinzukam, dass die Kastanie, eine
durchgehende
bzw.
großflächigere
Ausweisung des Baufensters ausschloss.
Diese
damaligen
örtlichen
Rahmenbedingungen führten dazu, dass
die überbaubare Fläche bzw. die nicht
überbaubare
Fläche
entsprechend
festgesetzt wurde.
Situation ca. 1980
Wie aus dem obigen Luftbild ersichtlich, haben sich die örtlichen Rahmenbedingungen sehr
verändert. Das Teilgrundstück ist bis auf den Bereich des Bachlaufes vollständig von Bebauung
umgeben. Die Kastanie ist im rechtskräftigen B-Plan aufgrund ihres Erscheinungsbildes als zu
erhaltender Baum festgesetzt.
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes aufgrund der geänderten
Rahmenbedingungen befürwortet, denn sie stellt eine angemessene Nachverdichtung dar. Die
technische Ver- und Entsorgung sowie die verkehrliche Erschließung ist möglich, jedoch
privatrechtlich zu organisieren.
Die Kastanie ist gem. B-Plan bisher von der Gemeinde als erhaltenswert eingestuft worden.
Jahreszeitlich bedingt lässt sich der Zustand der Kastanie nur schwer einschätzen. Erkennbare
Risse im Baumstamm sowie die Ausgestaltung der Krone lassen erkennen, dass eine genauere
fachliche Beurteilung nötig wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, im Rahmen des Verfahrens zu
klären, inwieweit die Kastanie aufgrund ihres Zustandes eine Entwicklungsperspektive hat, auch
mit Blick auf eine mögliche Realisierung eines Einfamilienhauses. Gleiches gilt für Aspekte des
Arten- und Naturschutzes.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 04/06 „Birken-Süd“ zu.
Wird die Kastanie nach fachlicher Beurteilung als erhaltenswert eingestuft, ist diese bei der
Planung zu berücksichtigen.
Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. den
Antragstellern empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
Schemmel
Anlage: Antrag