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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I.  Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.12.2006 50 Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung (796/2006) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)