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Beschlussvorlage (Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen hier: Beschluss nach § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
12.09.14, 21:17
Aktualisiert
12.09.14, 21:17
Beschlussvorlage (Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen
hier: Beschluss nach § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 34/2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-114 Datum: 12. September 2014 Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen hier: Beschluss nach § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Rat Termin 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Gem. § 9 Abs. 3 S. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wird Ratsmitgliedern, die gemäß § 58 Abs. 1 GO NW das Recht haben, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören, das Recht eingeräumt, drei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Die Entscheidung, welchen Ausschüssen die Ratsmitglieder mit beratender Stimme angehören sollen, trifft der Rat. Das Einzelratsmitglied Graf von der Schulenburg hat mit Schreiben vom 22.08.2014 mitgeteilt, dass er in folgenden Fachausschüssen mit beratender Stimme tätig sein möchte: - Haupt- und Finanzausschuss - Hochbau- und Planungsausschuss - Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gem. § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung für die Gemeinde Leopoldshöhe, dass das RM Graf von der Schulenburg folgenden Fachausschüssen mit beratender Stimme angehört: - Haupt- und Finanzausschuss - Hochbau- und Planungsausschuss - Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Schemmel