Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 21:16
Aktualisiert
31.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
72/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
31. Oktober 2014
Prüfung von Parkmöglichkeiten an der Waldstraße im Bereich des Sportgeländes
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches Waldstraße / Grester Str.
hier: Vorstellung möglicher Varianten
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze
und Verkehr
Ausschuss für Straßen, Plätze
und Verkehr
Ausschuss für Straßen, Plätze
und Verkehr
Termin
30.11.2005
17.09.2014
Bemerkungen
Vorstellung Verkehrskonzept
Grester Str.
Ortstermin und Beratung im
Ausschuss
12.11.2014
Sachdarstellung:
Vor der letzten Sitzung des Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 17.09.2014 fand an der
Waldstraße ein Ortstermin statt. Neben anderen Beratungspunkten wurde auch die Einrichtung
von Parkmöglichkeiten diskutiert. Speziell bei publikumsintensiven Veranstaltungen auf dem
Sportgelände ist die ungeordnete Parksituation entlang der Waldstraße nicht akzeptabel.
Eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Grester Str. aus dem Jahr 2005 betrachtete auch die
Gesamtsituation der Waldstr. im Bezug auf Schutz der Fußgänger und Parkmöglichkeiten für
Sportveranstaltungen.
Zu diesen damaligen Überlegungen wurde die Verwaltung beauftragt preisgünstigere Lösungen
gegenüber dem Ursprungsbeschluss für die Umsetzung des Konzeptes zur Verkehrsberuhigung
der Grester Str. zu überprüfen, da aus haushaltstechnischer Sicht der damalig empfohlene Bau
eines Gehweges als Hochbordanlage, mittelfristig als nicht umsetzbar angesehen wird.
Am 17.09.2014 wurde vor Ort festgestellt, dass mittlerweile ca. 50 Parkmöglichkeiten direkt am
Vereinsheim des TuS Asemissen bereitstehen.
Weitere 55 Stellplätze wurden mit dem Endausbau des Heinrich-Lübke-Weges fertig gestellt.
Der TuS Asemissen wurde mit Fertigstellung der letztgenannten Stellplätze an die Absprache
erinnert, den Besuchern der Sportveranstaltungen die Möglichkeit zu eröffnen, den
Kunstrasenplatz durch den südlichen Zugang zu erreichen. Bei Einhaltung der Absprache
erreichen Besucher die Veranstaltung ohne fußläufige Nutzung der Grester Str..
-2-
Vor der Fertigstellung der vorgenannten Stellplätze wurden Fußgänger durch beidseitiges Parken
auf der Waldstr. bisher gezwungen, sich im Straßenbereich dem fahrenden Verkehr auszusetzen.
Daher besteht die Notwendigkeit entlang der Waldstraße Regelungen für den ruhenden Verkehr
zum Schutz der Fußgänger zu treffen.
Die folgenden Varianten beziehen sich auf rd. 175 Meter Stellplatzfläche in 2,10 Meter Breite bei
einer Gesamtfahrbahnbreite von rd. 6,60 Meter.
Alternativ zu Lösungen mit Nassmarkierung besteht immer die Möglichkeit mit Dauermarkierung
(Heißplastik) zu arbeiten. Nassmarkierung muss erfahrungsgemäß alle 5-6 Jahre erneuert werden.
Die STVO schreibt reflektierende Markierung vor. Der Bauhof Leopoldshöhe ist dafür nicht
ausgestattet.
Die Leistung ist daher extern einzukaufen.
Heißplastik hält ca. 20 Jahre, ist dafür aber fast doppelt so teuer in Herstellung und Verarbeitung.
Weiterhin unterscheiden sich die vorgestellten Varianten grundsätzlich in der Ausführung der
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches Waldstr. / Grester Str.
Die Reduzierung kann mittels Markierung oder Rückbau erreicht werden.
Im Falle eines Rückbaues sollten Leitpfosten verbaut werden, um die geänderte Situation für den
Nutzer optisch eindeutig darzulegen.
Variante 1 Nassmarkierung
Parken auf der Nordseite; Parkverbot auf der Südseite.
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches mittels Sperrfläche.
Auf Demarkierung der Straßenbegrenzungslinie wird verzichtet.
Die Herstellung der Nassmarkierung ist STVO-konform reflektierend auszuführen.
Die Markierung muss je nach Grad der Überfahrung erneuert werden.
Hier ist von starker Überfahrung auszugehen, Ansatz daher ca. alle 5 Jahre
Kosten
(Nassmarkierung refl. Strich; Sperrfläche; neue und vorh. Beschilderung)
brutto: 2500,00 €
Folgekosten für die Erneuerung der Markierung ca. alle 5 Jahre
brutto: 2000,00 €
Variante 1 A Dauermarkierung
Wie Variante 1 nur als Dauermarkierung in Heißplastik ausgeführt.
Parken auf der Nordseite; Parkverbot auf der Südseite.
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches mittels Sperrfläche.
Kosten
(Heißplastik refl. Strich; Sperrfläche; neue und vorh. Beschilderung)
brutto: 5.000,00 €
Variante 2 Rückbau der Einmündung Stellplätze Nassmarkierung / Heißplastik
Parken auf der Nordseite; Nassmarkierung; Parkverbot auf der Südseite.
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches mittels Rückbau der Asphaltfläche.
Auf Demarkierung der Straßenbegrenzungslinie wird verzichtet.
Rückbau und Renaturierung der Asphaltfläche im Umfang der Sperrflächen.
Setzen von Leitpfosten im Einmündungsbereich.
Kosten
(Asphaltausbau; Bodenauffüllung; neue und vorh. Beschilderung)
brutto: 7.400,00 €
Kosten für Heißmarkierung zusätzlich ca. 700 Euro brutto
brutto: 8.100,00 €
Variante 3 Sparlösung mit Sperrflächen
Querschnittsreduzierung des Einmündungsbereiches ausschließlich über
Sperrflächen in Nassmarkierung bzw. Heißplastik.
Parksituation wird beschildert aber nicht markiert.
Beschilderung aufstellen bzw. umsetzen
Kosten für die Sparlösung belaufen sich hier auf
Mehrkosten Heißplastik ca. 400,-- Euro
Variante 4 Sparlösung ausschließlich mit Beschilderung
Beschilderung aufstellen bzw. umsetzen
brutto: 2.000,00 €
brutto 2.400,00 €
-3-
Kosten für die Sparlösung belaufen sich hier auf
brutto:
450,00 €
Die Verwaltung empfiehlt eine reduzierte Lösung zur Variante 2 ohne weitere Markierungsarbeiten.
Der Rückbau der überdimensionierten Einmündung erscheint in Verbindung mit einem Parkverbot
auf der Südseite zum Schutz der Fußgänger die sinnvollste Lösung.
Der Fußgänger auf der Südseite wird nicht bedrängt, die verbleibende Restfahrbahnbreite von
ca. 4,50 Metern erlaubt Begegnungsverkehr. Die erwarteten Geschwindigkeiten sind
erfahrungsgemäß entlang parkender Fahrzeuge moderat. Auf weitere Markierungen wird aus
Kostengründen verzichtet.
Der Einmündungsbereich ist durch den Rückbau nicht mehr so komfortabel in der bisherigen Form
zu befahren. Das lässt eine Reduzierung der Geschwindigkeit erwarten.
Folgekosten durch Nachmarkierungen entfallen.
Fußgänger können das nicht beparkte Provisorium auf der Südseite der Waldstraße nutzen.
Diese Variante erzeugt Kosten in Höhe von:
brutto: 6.000,00 €
Die Abstimmungsgespräche mit der Anordnungsbehörde bezgl. der notwendigen Beschilderungsaufstellung bzw. -änderung werden bis zur Sitzung erfolgt sein.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge entscheiden, ob bzw. welche der vorgeschlagenen Varianten an der
Waldstraße Anwendung finden soll.
Über den Zeitraum und die Finanzierung ist eine Entscheidung im Rahmen
der Haushaltsplanungen 2015 zu treffen
Schemmel
Anlagen:
Lageplan