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Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten hier: Grundschule Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
01.12.14, 10:48
Aktualisiert
01.12.14, 10:48
Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten
hier: Grundschule Asemissen) Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten
hier: Grundschule Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 85/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 1. Dezember 2014 Zukünftige Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten hier: Grundschule Asemissen Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 04.12.2014 Rat 18.12.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Wie bereits an anderer Stelle berichtet, stellt die anhaltende Zuweisung von Flüchtlingen und Asylsuchenden die Verantwortlichen vor große Probleme. Nachdem die Unterkunft in Bexterhagen voll belegt ist, weitere gemeindeeigene Wohnungen im Schuckenteichweg und im Starenweg und weitere (3) Mietwohnungen ebenfalls für den vg. Personenkreis zur Verfügung gestellt wurden, sind nun alle bislang vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft. Da aus Kostengründen der Erwerb einer geeigneten Gebrauchtimmobilie derzeit nicht möglich ist, wird eine Umnutzung des Kulturtreffs auf dem Heimathof unumgänglich. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die vg. Immobilie seinerzeit für die Aufnahme von Flüchtlingen und Spätaussiedlern konzipiert wurde und vor dem Hintergrund zunächst zurückgehender Unterbringungszahlen seit etwa 10 Jahren als Kultur- und Bürgertreff von Gruppen, Vereinen und öffentlichen Institutionen genutzt wird. Infolge der jetzt anstehenden Nutzungsänderung muss für die bislang dort untergebrachten Gruppen eine Raumalternative zur Verfügung gestellt werden. Während für das ebenfalls im Kulturtreff untergebrachte Archiv des Heimatvereins zwischenzeitlich im Rathaus ein Ausweichquartier gefunden wurde, ist das für die Vielzahl der anderen Gruppen im Ortsteil Leopoldshöhe nicht möglich. Unabhängig von der vg. Unterbringungsfrage ist bis zu einem noch konkret zu bestimmenden Zeitpunkt auch für die derzeit noch in der Festhalle untergebrachten Gruppen eine Raumalternative zu finden. Entsprechend der bisherigen Beschlusslage wird eine Verlagerung dieser Gruppen spätestens bei der nächsten größeren Reparatur bzw. bei der Aufgabe der Festhalle erforderlich. Auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten bietet sich jetzt die Grundschule Asemissen an. Wie im Fachausschuss mehrfach erörtert, sind die Schülerzahlen im Einzugsbereich der Grundschule stark rückläufig. Der aktuelle Schulentwicklungsplan zeigt dabei mittelfristig für die Grundschule Asemissen eine Gesamtschülerzahl von rd. 250 Schülerinnen und Schülern auf, was einer 3-Zügigkeit (12 Klassen) entspricht. Im laufenden Schuljahr hat die Schule bei 249 SchülerInnen lediglich 11 Klassen gebildet. Nachdem die Schule zuletzt in 1992/93 für eine solide 4-5 Zügigkeit (für damals 432 SchülerInnen) ausgebaut wurde, ergibt sich allein schon aus der vg. Differenz ein deutlicher Überhang. Hinsichtlich des aktuell notwendigen Raumbedarfs wurden die vorhandenen Ressourcen der Grundschule Asemissen sodann auf der Grundlage der "Schulbaurichtlinie der Stadt Köln" überprüft. Dabei handelt es -2- sich um eine in Fachkreisen anerkannte Richtlinie (primär für Neubauten), die die nicht mehr gültigen Richtwerte der BASS ersetzt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die beabsichtigte Umnutzung von 5 Klassenräumen im sogenannten "Neubau", der Schule, auch im Hinblick auf notwendige Differenzierungs- und Gruppenangebote, einen ausreichenden Raum zur Verfügung stellt. Die vg. Einschätzung wurde auch im Rahmen einer schulfachlichen Beratung durch den zuständigen Schulrat im gemeinsamen Gespräch mit Schulleitung und Schulträger am 26.11.2014 bestätigt. Konkret wurde dabei empfohlen, die Besucherströme zu dem zukünftigen Bürger- und Kulturtreff nicht über den Schulhof zu lenken und das Behinderten-WC ausschließlich für die Schule vorzuhalten. Darüber hinaus wurden seitens des Schulrates keine Hinderungsgründe in Bezug zur aufgezeigten Umnutzung festgestellt. Lediglich nachrichtlich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Grundschule Asemissen mit 249 SchülerInnen auch nach der vg. Umnutzung im Vergleich zur Grundschule Nord mit deutlich höheren Schülerzahlen (335), dann immer noch über das größere Raumangebot verfügt. Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass die vg. Umnutzung sicherlich aus schulischer Sicht eine Einschränkung des derzeit vorhandenen Angebotes bedeutet und in schulorganisatorischer Hinsicht auch entsprechende Anpassungen (Stundenplan) erforderlich macht. Demgegenüber ist der Betrieb der Schule auch unter qualitativen Gesichtspunkten durch die räumlichen Veränderungen in der Zukunft gewährleistet. Diese Einschätzung wird im Übrigen auch von der Schulleiterin geteilt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach der Beschlussempfehlung im Fachausschuss und vor der Beschlussfassung im Rat den schulischen Mitwirkungsgremien die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Rat, die vg. Raumkonzeption an der Grundschule Asemissen umzusetzen! Schemmel