Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
01.12.14, 10:48
Aktualisiert
01.12.14, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
85/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
1. Dezember 2014
Zukünftige Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten
hier: Grundschule Asemissen
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
04.12.2014
Rat
18.12.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Wie bereits an anderer Stelle berichtet, stellt die anhaltende Zuweisung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden die Verantwortlichen vor große Probleme. Nachdem die Unterkunft in Bexterhagen voll
belegt ist, weitere gemeindeeigene Wohnungen im Schuckenteichweg und im Starenweg und weitere (3)
Mietwohnungen ebenfalls für den vg. Personenkreis zur Verfügung gestellt wurden, sind nun alle bislang
vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft.
Da aus Kostengründen der Erwerb einer geeigneten Gebrauchtimmobilie derzeit nicht möglich ist, wird eine
Umnutzung des Kulturtreffs auf dem Heimathof unumgänglich. In diesem Zusammenhang wird daran
erinnert, dass die vg. Immobilie seinerzeit für die Aufnahme von Flüchtlingen und Spätaussiedlern konzipiert
wurde und vor dem Hintergrund zunächst zurückgehender Unterbringungszahlen seit etwa 10 Jahren als
Kultur- und Bürgertreff von Gruppen, Vereinen und öffentlichen Institutionen genutzt wird.
Infolge der jetzt anstehenden Nutzungsänderung muss für die bislang dort untergebrachten Gruppen eine
Raumalternative zur Verfügung gestellt werden. Während für das ebenfalls im Kulturtreff untergebrachte
Archiv des Heimatvereins zwischenzeitlich im Rathaus ein Ausweichquartier gefunden wurde, ist das für die
Vielzahl der anderen Gruppen im Ortsteil Leopoldshöhe nicht möglich.
Unabhängig von der vg. Unterbringungsfrage ist bis zu einem noch konkret zu bestimmenden Zeitpunkt
auch für die derzeit noch in der Festhalle untergebrachten Gruppen eine Raumalternative zu finden.
Entsprechend der bisherigen Beschlusslage wird eine Verlagerung dieser Gruppen spätestens bei der
nächsten größeren Reparatur bzw. bei der Aufgabe der Festhalle erforderlich.
Auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten bietet sich jetzt die Grundschule Asemissen an.
Wie im Fachausschuss mehrfach erörtert, sind die Schülerzahlen im Einzugsbereich der Grundschule stark
rückläufig. Der aktuelle Schulentwicklungsplan zeigt dabei mittelfristig für die Grundschule Asemissen eine
Gesamtschülerzahl von rd. 250 Schülerinnen und Schülern auf, was einer 3-Zügigkeit (12 Klassen)
entspricht. Im laufenden Schuljahr hat die Schule bei 249 SchülerInnen lediglich 11 Klassen gebildet.
Nachdem die Schule zuletzt in 1992/93 für eine solide 4-5 Zügigkeit (für damals 432 SchülerInnen)
ausgebaut wurde, ergibt sich allein schon aus der vg. Differenz ein deutlicher Überhang.
Hinsichtlich des aktuell notwendigen Raumbedarfs wurden die vorhandenen Ressourcen der Grundschule
Asemissen sodann auf der Grundlage der "Schulbaurichtlinie der Stadt Köln" überprüft. Dabei handelt es
-2-
sich um eine in Fachkreisen anerkannte Richtlinie (primär für Neubauten), die die nicht mehr gültigen
Richtwerte der BASS ersetzt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die beabsichtigte Umnutzung von 5 Klassenräumen im sogenannten
"Neubau", der Schule, auch im Hinblick auf notwendige Differenzierungs- und Gruppenangebote, einen
ausreichenden Raum zur Verfügung stellt.
Die vg. Einschätzung wurde auch im Rahmen einer schulfachlichen Beratung durch den zuständigen
Schulrat im gemeinsamen Gespräch mit Schulleitung und Schulträger am 26.11.2014 bestätigt.
Konkret wurde dabei empfohlen, die Besucherströme zu dem zukünftigen Bürger- und Kulturtreff nicht über
den Schulhof zu lenken und das Behinderten-WC ausschließlich für die Schule vorzuhalten. Darüber hinaus
wurden seitens des Schulrates keine Hinderungsgründe in Bezug zur aufgezeigten Umnutzung festgestellt.
Lediglich nachrichtlich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Grundschule Asemissen mit 249
SchülerInnen auch nach der vg. Umnutzung im Vergleich zur Grundschule Nord mit deutlich höheren
Schülerzahlen (335), dann immer noch über das größere Raumangebot verfügt.
Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass die vg. Umnutzung sicherlich aus schulischer
Sicht eine Einschränkung des derzeit vorhandenen Angebotes bedeutet und in schulorganisatorischer
Hinsicht auch entsprechende Anpassungen (Stundenplan) erforderlich macht. Demgegenüber ist der Betrieb
der Schule auch unter qualitativen Gesichtspunkten durch die räumlichen Veränderungen in der Zukunft
gewährleistet. Diese Einschätzung wird im Übrigen auch von der Schulleiterin geteilt.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach der Beschlussempfehlung im Fachausschuss und vor der
Beschlussfassung im Rat den schulischen Mitwirkungsgremien die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Rat, die vg. Raumkonzeption an der Grundschule
Asemissen umzusetzen!
Schemmel