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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Hudeweg zwischen Grester Straße und Pansheider Weg hier: Vorstellung möglicher Umbau- und Gestaltungsvarianten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 21:16
Aktualisiert
31.10.14, 21:16
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Hudeweg zwischen Grester Straße und Pansheider Weg
hier:    Vorstellung möglicher Umbau- und Gestaltungsvarianten) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Hudeweg zwischen Grester Straße und Pansheider Weg
hier:    Vorstellung möglicher Umbau- und Gestaltungsvarianten)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 71/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel Telefon: 05208/991-263 Datum: 31. Oktober 2014 Verkehrsberuhigung Hudeweg zwischen Grester Straße und Pansheider Weg hier: Vorstellung möglicher Umbau- und Gestaltungsvarianten Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 12.11.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit dem anliegenden Bürgerantrag vom 18.09.2014 beantragen die Anlieger eine Entschärfung der Verkehrssituation im Bereich des Hudeweges zwischen den Einmündungen Grester Straße und Pansheider Weg. Diesbezüglich werden seitens der Antragsteller folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1.) Aufpflasterung nach Vorgabe der Einmündungssituationen Grester Straße / Kastanienweg 2.) Einbauten von Pflanzinseln und/oder 3.) die Aufstellung von Pflanzkübeln. Aus diesen Vorgaben wurden drei Planungsvarianten ausgearbeitet. Der angesprochene Bereich des Hudeweges erstreckt sich über eine Länge von ca. 170 m. Vor der Entstehung des angrenzenden Baugebietes Waldstraße diente dieser geradeaus verlaufende Straßenabschnitt des Hudeweges als Zufahrtsstraße zur dahinter liegenden Siedlung der Anliegerstraßen Pansheider Weg, Gimpelstraße, Hudeweg, Reiherweg und Sperlingsweg. Die Straßenbreite beläuft sich auf 6,00 m (0,50 m Rinne, 5,15 m Pflasterfahrbahn und 0,35 m Rinne). Der im nordöstlichen Bereich angelegte Gehweg hat eine Breite von ca. 2,40 m (12 cm Bord, 2,20 m Pflaster und 8 cm Tiefbord). Südwestlich wird die Straße durch einen ca. 2 m breiten Pflanzstreifen begleitet. In Variante 1 ist geplant, den Hudeweg mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gemäß dem beiliegenden Antrag umzubauen. Beabsichtigt ist, in ca. 20 m Abstand zur Einmündung Grester Straße eine Aufpflasterung von 6,25 m Länge auf der gesamten Straßenbreite einzubauen. Hinter der Aufpflasterung folgen insgesamt 4 Pflanzinseln von einer Größe von 2 x 2 m mit jeweils einer oder zwei Stellplatzmarkierungen vor den Pflanzinseln. -2- Das Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“, das derzeit im Bereich der Pflanzinsel am hinteren Ende des Abschnittes steht, wird nach vorne zum Einmündungsbereich versetzt. Die Umbaukosten belaufen sich hier auf ca. 22.000,00 €. In Variante 2 ist angedacht, den Hudeweg mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen abweichend von den Vorschlägen im beiliegenden Antrag umzubauen. Geplant ist, in ca. 18 m Abstand zur Einmündung Grester Straße ein Baumtor von 5,00 m Länge einzubauen. Die verbleibende Straßenbreite zwischen den Pflanzstreifen beträgt min. 3,50 m. Hinter dem Baumtor folgen wie in Variante 1 insgesamt 4 Pflanzinseln von einer Größe von 2 x 2 m mit jeweils einer oder zwei Stellplatzmarkierungen vor den Pflanzinseln. Hinsichtlich des Verkehrszeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wird auf die unter Variante 1 genannten Ausführungen verwiesen. Die Umbaukosten belaufen sich hier auf ca.18.000,00 €. Die Variante 3 ist eine Sparvariante von Variante 2. Hier werden die Pflanzinseln durch Brunnenringe mit Böden ersetzt. Statt des Baumtores werden beidseitig insgesamt 4 Brunnenringe DN 1000, Höhe 60 cm und statt der 4 Pflanzinseln insgesamt 4 Brunnenringe DN 2000, Höhe 60 cm angeliefert, weißreflektierend angestrichen, aufgestellt und anschließend mit Oberboden befüllt. Anschließend würden die Brunnenringe eine entsprechende Absicherung bekommen. Die Stellplätze würden ebenfalls markiert werden. Die Kosten für die Sparlösung belaufen sich hier auf ca. 8.000,00 €. Um -bezogen auf das Umfeld- eine einigermaßen einheitliche Straßenraumgestaltung zu erzielen, wäre aus gestalterischer Sicht Variante 2 zu bevorzugen. Demgegenüber stellt unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung die Variante 3 auch eine ausreichend funktionale Lösung dar. Hinsichtlich der Finanzierung müsste eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2015 getroffen werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss möge entscheiden. Schemmel Anlagen: Antrag (5-seitig) Lagepläne (Variante 1 und 2)