Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 21:16
Aktualisiert
31.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
71/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208/991-263
Datum:
31. Oktober 2014
Verkehrsberuhigung Hudeweg zwischen Grester Straße und Pansheider Weg
hier: Vorstellung möglicher Umbau- und Gestaltungsvarianten
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
12.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit dem anliegenden Bürgerantrag vom 18.09.2014 beantragen die Anlieger eine Entschärfung der
Verkehrssituation im Bereich des Hudeweges zwischen den Einmündungen Grester Straße und
Pansheider Weg. Diesbezüglich werden seitens der Antragsteller folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
1.) Aufpflasterung nach Vorgabe der Einmündungssituationen Grester Straße / Kastanienweg
2.) Einbauten von Pflanzinseln und/oder
3.) die Aufstellung von Pflanzkübeln.
Aus diesen Vorgaben wurden drei Planungsvarianten ausgearbeitet.
Der angesprochene Bereich des Hudeweges erstreckt sich über eine Länge von ca. 170 m. Vor
der Entstehung des angrenzenden Baugebietes Waldstraße diente dieser geradeaus verlaufende
Straßenabschnitt des Hudeweges als Zufahrtsstraße zur dahinter liegenden Siedlung der
Anliegerstraßen Pansheider Weg, Gimpelstraße, Hudeweg, Reiherweg und Sperlingsweg. Die
Straßenbreite beläuft sich auf 6,00 m (0,50 m Rinne, 5,15 m Pflasterfahrbahn und 0,35 m Rinne).
Der im nordöstlichen Bereich angelegte Gehweg hat eine Breite von ca. 2,40 m (12 cm Bord,
2,20 m Pflaster und 8 cm Tiefbord). Südwestlich wird die Straße durch einen ca. 2 m breiten
Pflanzstreifen begleitet.
In Variante 1 ist geplant, den Hudeweg mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gemäß dem
beiliegenden Antrag umzubauen. Beabsichtigt ist, in ca. 20 m Abstand zur Einmündung Grester
Straße eine Aufpflasterung von 6,25 m Länge auf der gesamten Straßenbreite einzubauen. Hinter
der Aufpflasterung folgen insgesamt 4 Pflanzinseln von einer Größe von 2 x 2 m mit jeweils einer
oder zwei Stellplatzmarkierungen vor den Pflanzinseln.
-2-
Das Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“, das derzeit im Bereich der Pflanzinsel am
hinteren Ende des Abschnittes steht, wird nach vorne zum Einmündungsbereich versetzt.
Die Umbaukosten belaufen sich hier auf
ca. 22.000,00 €.
In Variante 2 ist angedacht, den Hudeweg mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen abweichend von
den Vorschlägen im beiliegenden Antrag umzubauen. Geplant ist, in ca. 18 m Abstand zur
Einmündung Grester Straße ein Baumtor von 5,00 m Länge einzubauen. Die verbleibende
Straßenbreite zwischen den Pflanzstreifen beträgt min. 3,50 m. Hinter dem Baumtor folgen wie in
Variante 1 insgesamt 4 Pflanzinseln von einer Größe von 2 x 2 m mit jeweils einer oder zwei
Stellplatzmarkierungen vor den Pflanzinseln.
Hinsichtlich des Verkehrszeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wird auf die unter Variante 1
genannten Ausführungen verwiesen.
Die Umbaukosten belaufen sich hier auf
ca.18.000,00 €.
Die Variante 3 ist eine Sparvariante von Variante 2. Hier werden die Pflanzinseln durch
Brunnenringe mit Böden ersetzt. Statt des Baumtores werden beidseitig insgesamt 4 Brunnenringe
DN 1000, Höhe 60 cm und statt der 4 Pflanzinseln insgesamt 4 Brunnenringe DN 2000, Höhe 60
cm angeliefert, weißreflektierend angestrichen, aufgestellt und anschließend mit Oberboden
befüllt. Anschließend würden die Brunnenringe eine entsprechende Absicherung bekommen. Die
Stellplätze würden ebenfalls markiert werden.
Die Kosten für die Sparlösung belaufen sich hier auf
ca. 8.000,00 €.
Um -bezogen auf das Umfeld- eine einigermaßen einheitliche Straßenraumgestaltung zu erzielen,
wäre aus gestalterischer Sicht Variante 2 zu bevorzugen. Demgegenüber stellt unter dem
Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung die Variante 3 auch eine ausreichend funktionale
Lösung dar. Hinsichtlich der Finanzierung müsste eine Entscheidung im Rahmen der
Haushaltsplanberatung für das Jahr 2015 getroffen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge entscheiden.
Schemmel
Anlagen:
Antrag (5-seitig)
Lagepläne (Variante 1 und 2)