Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
12.09.14, 21:17
Aktualisiert
12.09.14, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre
Beratungsfolge
Rat
Termin
25.09.2014
11.
Bemerkungen
Eine erneute 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gem. § 17 (2) BauGB nur bei Vorliegen
besonderer Umstände statthaft.
Sachdarstellung:
An die Gemeinde Leopoldshöhe treten immer wieder Interessenten heran, die eine oder mehrere
Großwerbetafelanlagen (= großflächige Fremdwerbeanlagen) errichten wollen. Die Anträge
konzentrieren sich auf beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine
weitere Zunahme von derartigen Werbeanlagen ist von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht
erwünscht. Deshalb ist 2011 der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden,
denn für diesen Bereich lag zu dem damaligen Zeitpunkt ein Bauantrag vor. Parallel dazu wurden
mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanänderungen oder Neuaufstellungen von
BPlänen gefasst, um die Thematik Großwerbeanlagen für den Ortsteil Asemissen an der
Hauptverkehrsstraße städtebaulich strukturieren zu können.
Während der weiteren Bearbeitung der 11. Änderung des o.g. B-Planes bestätigte es sich, dass
eine Abstimmung des Ausschlusses von Großwerbeanlagen zwischen dem Plangebiet und dem
weiteren Umfeld hinsichtlich der vorhandenen und der weiterhin zulässigen gewerblichen Nutzung
durch Großwerbeanlagen nötig wird. Daraus resultierte, dass ein grobes Rahmenkonzept für den
Ortsteil Asemissen zu entwickeln war. Mit diesem städtebaulichen Grundkonzept ist es möglich
geworden, einzuschätzen, ob eine städtebauliche Verträglichkeit von Großwerbeanlagen entlang
der Hauptstraße erzielbar ist und diese bauplanungsrechtlich steuerbar sind. Die 11. Änderung ist
das erste Ergebnis aus diesen städtebaulichen Grundüberlegungen und der Beginn einer Serie
von Änderungen bzw. Neuaufstellungen von B-Plänen, um Großwerbeanlagen entlang der
Hauptstraße im gesamten Ortsteil Asemissen zu steuern.
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zu Großwerbeanlagen innerhalb der
Veränderungssperre die Planung in der nächsten Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe, die für September 2014
-2-
festgelegt sind, abgeschlossen wird (Anmerkung: Auslegung bis 11.7.14). Damit ist ein zeitnaher
Abschluss des Verfahrens zu erwarten, so dass eine zeitliche Überschreitung der 3-Jahresfrist
gem. § 17 (1) BauGB um ca. 2 Monate für vertretbar gehalten wird.
Es wird deshalb im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst:
Der 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung
beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung
wird gem. § 17 (2) BauGB zugestimmt (Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich).
Leopoldshöhe, den 09.07.2014
Schemmel
Bürgermeister
Meckelmann
Ratsmitglied
Anlagen:
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Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur
Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“
- 2. Verlängerung -.
Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „BarkhauserBruch“ - 2. Verlängerung -.