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Dringlichkeitsentscheidung (Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
12.09.14, 21:17
Aktualisiert
12.09.14, 21:17
Dringlichkeitsentscheidung (Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen           11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre) Dringlichkeitsentscheidung (Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen           11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre Beratungsfolge Rat Termin 25.09.2014 11. Bemerkungen Eine erneute 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gem. § 17 (2) BauGB nur bei Vorliegen besonderer Umstände statthaft. Sachdarstellung: An die Gemeinde Leopoldshöhe treten immer wieder Interessenten heran, die eine oder mehrere Großwerbetafelanlagen (= großflächige Fremdwerbeanlagen) errichten wollen. Die Anträge konzentrieren sich auf beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine weitere Zunahme von derartigen Werbeanlagen ist von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht erwünscht. Deshalb ist 2011 der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden, denn für diesen Bereich lag zu dem damaligen Zeitpunkt ein Bauantrag vor. Parallel dazu wurden mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanänderungen oder Neuaufstellungen von BPlänen gefasst, um die Thematik Großwerbeanlagen für den Ortsteil Asemissen an der Hauptverkehrsstraße städtebaulich strukturieren zu können. Während der weiteren Bearbeitung der 11. Änderung des o.g. B-Planes bestätigte es sich, dass eine Abstimmung des Ausschlusses von Großwerbeanlagen zwischen dem Plangebiet und dem weiteren Umfeld hinsichtlich der vorhandenen und der weiterhin zulässigen gewerblichen Nutzung durch Großwerbeanlagen nötig wird. Daraus resultierte, dass ein grobes Rahmenkonzept für den Ortsteil Asemissen zu entwickeln war. Mit diesem städtebaulichen Grundkonzept ist es möglich geworden, einzuschätzen, ob eine städtebauliche Verträglichkeit von Großwerbeanlagen entlang der Hauptstraße erzielbar ist und diese bauplanungsrechtlich steuerbar sind. Die 11. Änderung ist das erste Ergebnis aus diesen städtebaulichen Grundüberlegungen und der Beginn einer Serie von Änderungen bzw. Neuaufstellungen von B-Plänen, um Großwerbeanlagen entlang der Hauptstraße im gesamten Ortsteil Asemissen zu steuern. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zu Großwerbeanlagen innerhalb der Veränderungssperre die Planung in der nächsten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe, die für September 2014 -2- festgelegt sind, abgeschlossen wird (Anmerkung: Auslegung bis 11.7.14). Damit ist ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens zu erwarten, so dass eine zeitliche Überschreitung der 3-Jahresfrist gem. § 17 (1) BauGB um ca. 2 Monate für vertretbar gehalten wird. Es wird deshalb im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst: Der 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung wird gem. § 17 (2) BauGB zugestimmt (Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich). Leopoldshöhe, den 09.07.2014 Schemmel Bürgermeister Meckelmann Ratsmitglied Anlagen: - - Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“ - 2. Verlängerung -. Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „BarkhauserBruch“ - 2. Verlängerung -.