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Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
186 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
13.03.15, 08:32
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 97/2015 11.03.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 17.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Weber Tel.: 15 230 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: gez. Hessenius Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich teilweise nicht zur Verfügung. (siehe Begründung) Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Kreiskämmerer Zeile: Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe Folgekostenberechnung in der Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt den vorliegenden Ergebnissen der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes. Begründung: Die Fachabteilung wurde durch den Kreistag mit Beschluss vom 09.04.2014 beauftragt, den Bauhof vom Standort Schleiden auf das Gelände des AWZ zu verlagern. -2- In der im Jahr 2012 durchgeführten Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Kreisbauhofes wurden die heute am Standort Schleiden vorhandenen, wesentlichen Gebäude auf den zur Verfügung stehenden Flächen des AWZ projektiert. So konnte sichergestellt werden, dass ein Betrieb des Kreisbauhofes auch hier realisierbar ist. Auf dieser Basis wurden die Haushaltsansätze gebildet. Die laufende Bearbeitung hat gezeigt, dass die Kosten für Bauwerke und Infrastruktur ausreichend präzise erfasst, die Ingenieurkosten für die Gesamtmaßnahme jedoch durch die Änderungen der HOAI 2013 gestiegen sind. Die HOAI 2013 hat zu deutlichen Kostensteigerungen -vor allem im TGA-Bereich geführt. In der, den aktuellen Planungen zugrunde liegenden Kostenermittlungen konnten diese Kostensteigerungen jedoch unter Einhaltung der veranschlagten Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Für die Investition sind im Haushalt bzw. dem Finanzplan 2014 bereitgestellt worden: Anteil Bauhof: Anteil AWZ: Summe: 4.364.000,00 € 1.250.000,00 € 5.614.000,00 € Im Dezember 2014 wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) der Planungsauftrag für die Hochbauleistungen und die technischen Anlagen an das Ingenieurbüro S3, Bremen vergeben. Über die Auftragsvergabe und die Verfahrensweise wurde im interfraktionellen Arbeitskreis für Bau, Straßen, und Abfallbeseitigungsangelegenheiten informiert. Im ersten Arbeitsschritt wurde der notwendige Gebäudeflächenbedarf differenziert nach unterschiedlichen Funktionsbereichen durch die Aufstellung eines Raumprogramms ergründet. Auf Basis des Flächenbedarfs konnten alternative Gebäudegrundrisse erstellt und auf der zur Verfügung stehenden Fläche platziert werden. Auf dem Areal befinden sich derzeit noch Betriebseinrichtungen des ehemaligen Containerbahnhofes. Die Option der Weiternutzung kommt lediglich für eine Lagerund Werkstatthalle in Frage. Im Rahmen der Vorplanung wurden 8 Lageplanvarianten einschließlich der Untervarianten mit unterschiedlichen Gebäudestellungen erarbeitet. Im Ergebnis der Abwägung der Vor und Nachteile standen drei Varianten, die grundsätzlich gut umsetzbar waren. Diese unterschieden sich in der Hauptsache hierdurch, dass die Bestandshalle in zwei Varianten als Abstellhalle mit angebautem Bürogebäude und alleinstehend mitgenutzt werden konnte oder ein vollständiger Neubau erfolgen musste. Als Zielvariante stellte sich die als 8a bezeichnete Variante heraus, deren Lageplan als Anlage beigefügt ist. Hierbei ist die Nutzung der Halle des Containerbahnhof ohne weiteren Anbau und freistehend vorgesehen. Der Neubau eines Bürogebäudes mit angrenzender Werkstatthalle erfolgt separiert. Ebenso wird eine Fahrzeug- und Gerätehalle mit beheizbarem / frostsicheren Teilbereich neu errichtet. Der interfraktionelle Arbeitskreis für Bau, Straßen, und Abfallbeseitigungsangelegenheiten und der Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallentsorgung stimmte der Weiterentwicklung dieser Variante zur Entwurfsplanung in den Sitzungen am 28.01.2015 und 04.02.2015 zu. Inzwischen wurde für die Hochbauten die Entwurfsplanung soweit bearbeitet, dass erste Ergebnisse vorgestellt werden können. -3- Der derzeitige Planungsstand des Hochbaus wird in der Sitzung durch das Architekturbüro S3, Bremen erläutert, die Planunterlagen sind beigefügt. Nach dem Feststehen der Gebäudelagen konnte die Infrastruktur-/Tiefbauplanung in der 9. KW 2015 durch das Ingenieurbüro pbo, Aachen beginnen. Im Rahmen dieser Planungen werden die Anpassungen an den Bestandsleitungen sowie den Verkehrsflächen bearbeitet, sowie die weiteren technische Anlagen wie die Streusalzlagerung, eine neue Tankstelle und ein Außenwaschplatz konzeptioniert. Aufgrund der Vorlaufzeit für die Hochbauplanung befindet sich die Infrastrukturplanung noch in der Vorplanungsphase, so dass hier erst von einer Kostenschätzung gesprochen werden kann. Aufgrund der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen zum Verkauf des Bauhofgeländes in Schleiden Oberhausen muss das heutige Bauhofgelände zum Bezug durch den neuen Eigentümer zum 31.12.2016 geräumt sein. Dementsprechend sind die neuen Betriebsanlagen in Mechernich zur Verfügung zu stellen. Nach derzeitigem Stand der Rahmenterminplanung sind die Planungsarbeiten soweit gediehen, dass die o.g. Frist eingehalten werden kann. Die Vorlage des Bauantrages ist für Anfang Mai vorgesehen. Hierzu ist der Abruf der weiter führenden Planungsleistungen erforderlich. Der Planungsstand wurde mit dem Arbeitskreis am 09.03.2015 abgestimmt. Neben der Kombin ation einer Salzhalle mit angeschlossenem Salzsilo zur Optimierung der betrieblichen Abläufe wurde eine weitere Variante mit Errichtung einer Salzhalle ohne zusätzliches Salzsilo betrachtet. Bei Errichtung einer kombinierten Salzhalle mit angeschlossenem Salzsilo ergeben sich folgenden Kosten: Kostenberechnung LPH 3 Gebäude Investiv: 2.596.456,17 € Infrastrukturkosten LPH 1 / Verkehrswege, Salzlagerung, Tankstelle, Kanal 1.580.000,00 € Ingenieurhonorare Nettosumme: 19% MwSt. Bruttosumme: 673.058,57 € 4.849.514,74 € 921.407,80 € 5.770.922,54 € Hieraus ergibt sich eine Minderdeckung in Höhe von 156.922,54 €. -4Nach der am 10.03.2015 erfolgten Abstimmung mit dem Planer der Infrastrukturanlagen wurden Reduzierungen aus dem Verzicht des Salzsilos, der zugehörigen Fördertechnik und weiterer Optimierungen wie Verzicht auf einen Teil der Stützwände, die durch eine Böschung ersetzt werden können, herausgestellt. Diese Reduzierungen belaufen sich auf 187.044,19 € Brutto im investiven Bereich. Damit ergeben sich unter Verzicht auf das Salzsilo und die v.g. Bauteile folgende Kosten: Kostenberechnung LPH 3 Gebäude Investiv: 2.596.456,17 € Infrastrukturkosten LPH 1 / Verkehrswege, Salzlagerung, Tankstelle, Kanal Ingenieurhonorare 1.422.820,00 € 673.058,57 € Nettosumme: 19% MwSt. Bruttosumme: 4.692.334,74 € 891.543,60 € 5.583.878,34 € Damit ist festzustellen, dass die veranschlagten Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der v.g. Einsparungen eingehalten werden. Sollte sich herausstellen, dass die weitere Bearbeitung bzw. das Ausschreibungsergebnis einen Minderbedarf ergeben, schlägt die Fachabteilung unter Einhaltung der Haushaltsmittel vor, die Errichtung des Salzsilos zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Andernfalls wird zur Einhaltung der Haushaltsmittel auf die Beschaffung eines Salzsilos verzichtet. Neben den o.a. Auszahlungen fallen für Rückbau und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes insgesamt 302.404,50 € an, die aus dem Produkt 537 04 Rekultivierung und Nachsorge konsumtiv zu finanzieren sind. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, sobald der Haushalt rechtswirksam wird. Da derzeit der Haushalt 2015 noch nicht rechtswirksam ist, gelten die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführen des § 82 GO NRW. Es handelt sich hier um die Weiterführung einer notwendigen Aufgabe, deren Unaufschiebbarkeit sich aus den vertraglichen Bindungen ergibt. Demnach dürfen insbesondere Investitionen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortgesetzt werden. Im vorliegenden Falle wurden bei Investitionsnummer I 54201 2586 Ermächtigungen in Höhe von 999.000 € nach 2015 übertragen. Darüber hinaus wies der wirksame Haushalt 2014 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.364.000 € bei Investitionsnummer I 54201 2586 und bei Investitionsnummer I 53701 2503 in Höhe von.1.250.000 € aus. -5Folgekostenberechnung: Unter Zugrundelegung der o.g. Investitionskosten ergeben sich jährliche Folgekosten unter Berücksichtigung der jährlichen Abschreibung und der kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 235.034 €. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Bauteil Gebäude Salzhalle Überdachung Tankstelle Tankanlage Soletank Außenwaschplatz Verkehrsflächen u. VerEntsorgungsleitungen Summe Investitionskosten Abschreibung/a Verzinsung/a Folgekosten/a 3.769.782,84 € 75.395,66 € 75.395,66 € 150.791,31 € 448.629,85 € 11.215,75 € 8.972,60 € 20.188,34 € 61.850,36 € 1.546,26 € 1.237,01 € 2.783,27 € 150.100,54 € 7.505,03 € 3.002,01 € 10.507,04 € 81.061,31 € 4.053,07 € 1.621,23 € 5.674,29 € 85.907,59 € 1.718,15 € 1.718,15 € 3.436,30 € 986.545,85 € 5.583.878,34 € 21.923,24 € 123.357,15 € 19.730,92 € 111.677,57 € 41.654,16 € 235.034,71 € Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Entwurfsplanungsergebnissen zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes zu beauftragen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)