Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
186 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
13.03.15, 08:32
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 97/2015
11.03.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
17.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Weber
Tel.: 15 230
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
gez.
Hessenius
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich teilweise nicht zur Verfügung. (siehe Begründung)
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Kreiskämmerer
Zeile:
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe Folgekostenberechnung in der Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt den vorliegenden Ergebnissen der Entwurfsplanung zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes.
Begründung:
Die Fachabteilung wurde durch den Kreistag mit Beschluss vom 09.04.2014 beauftragt, den Bauhof
vom Standort Schleiden auf das Gelände des AWZ zu verlagern.
-2-
In der im Jahr 2012 durchgeführten Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Kreisbauhofes wurden
die heute am Standort Schleiden vorhandenen, wesentlichen Gebäude auf den zur Verfügung
stehenden Flächen des AWZ projektiert.
So konnte sichergestellt werden, dass ein Betrieb des Kreisbauhofes auch hier realisierbar ist.
Auf dieser Basis wurden die Haushaltsansätze gebildet. Die laufende Bearbeitung hat gezeigt, dass
die Kosten für Bauwerke und Infrastruktur ausreichend präzise erfasst, die Ingenieurkosten für die
Gesamtmaßnahme jedoch durch die Änderungen der HOAI 2013 gestiegen sind.
Die HOAI 2013 hat zu deutlichen Kostensteigerungen -vor allem im TGA-Bereich geführt. In der, den
aktuellen Planungen zugrunde liegenden Kostenermittlungen konnten diese Kostensteigerungen
jedoch unter Einhaltung der veranschlagten Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
Für die Investition sind im Haushalt bzw. dem Finanzplan 2014 bereitgestellt worden:
Anteil Bauhof:
Anteil AWZ:
Summe:
4.364.000,00 €
1.250.000,00 €
5.614.000,00 €
Im Dezember 2014 wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß der Vergabeordnung
für freiberufliche Leistungen (VOF) der Planungsauftrag für die Hochbauleistungen und die
technischen Anlagen an das Ingenieurbüro S3, Bremen vergeben. Über die Auftragsvergabe und die
Verfahrensweise wurde im interfraktionellen Arbeitskreis für Bau, Straßen, und
Abfallbeseitigungsangelegenheiten informiert.
Im ersten Arbeitsschritt wurde der notwendige Gebäudeflächenbedarf differenziert nach
unterschiedlichen Funktionsbereichen durch die Aufstellung eines Raumprogramms ergründet. Auf
Basis des Flächenbedarfs konnten alternative Gebäudegrundrisse erstellt und auf der zur Verfügung
stehenden Fläche platziert werden. Auf dem Areal befinden sich derzeit noch Betriebseinrichtungen
des ehemaligen Containerbahnhofes. Die Option der Weiternutzung kommt lediglich für eine Lagerund Werkstatthalle in Frage.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 8 Lageplanvarianten einschließlich der Untervarianten mit
unterschiedlichen Gebäudestellungen erarbeitet. Im Ergebnis der Abwägung der Vor und Nachteile
standen drei Varianten, die grundsätzlich gut umsetzbar waren. Diese unterschieden sich in der
Hauptsache hierdurch, dass die Bestandshalle in zwei Varianten als Abstellhalle mit angebautem
Bürogebäude und alleinstehend mitgenutzt werden konnte oder ein vollständiger Neubau erfolgen
musste.
Als Zielvariante stellte sich die als 8a bezeichnete Variante heraus, deren Lageplan als Anlage
beigefügt ist. Hierbei ist die Nutzung der Halle des Containerbahnhof ohne weiteren Anbau und
freistehend vorgesehen. Der Neubau eines Bürogebäudes mit angrenzender Werkstatthalle erfolgt
separiert. Ebenso wird eine Fahrzeug- und Gerätehalle mit beheizbarem / frostsicheren Teilbereich
neu errichtet. Der interfraktionelle Arbeitskreis für Bau, Straßen, und
Abfallbeseitigungsangelegenheiten und der Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallentsorgung
stimmte der Weiterentwicklung dieser Variante zur Entwurfsplanung in den Sitzungen am 28.01.2015
und 04.02.2015 zu.
Inzwischen wurde für die Hochbauten die Entwurfsplanung soweit bearbeitet, dass erste Ergebnisse
vorgestellt werden können.
-3-
Der derzeitige Planungsstand des Hochbaus wird in der Sitzung durch das Architekturbüro S3,
Bremen erläutert, die Planunterlagen sind beigefügt.
Nach dem Feststehen der Gebäudelagen konnte die Infrastruktur-/Tiefbauplanung in der 9. KW 2015
durch das Ingenieurbüro pbo, Aachen beginnen. Im Rahmen dieser Planungen werden die
Anpassungen an den Bestandsleitungen sowie den Verkehrsflächen bearbeitet, sowie die weiteren
technische Anlagen wie die Streusalzlagerung, eine neue Tankstelle und ein Außenwaschplatz
konzeptioniert. Aufgrund der Vorlaufzeit für die Hochbauplanung befindet sich die
Infrastrukturplanung noch in der Vorplanungsphase, so dass hier erst von einer Kostenschätzung
gesprochen werden kann.
Aufgrund der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen zum Verkauf des Bauhofgeländes in
Schleiden Oberhausen muss das heutige Bauhofgelände zum Bezug durch den neuen Eigentümer
zum 31.12.2016 geräumt sein. Dementsprechend sind die neuen Betriebsanlagen in Mechernich zur
Verfügung zu stellen.
Nach derzeitigem Stand der Rahmenterminplanung sind die Planungsarbeiten soweit gediehen, dass
die o.g. Frist eingehalten werden kann. Die Vorlage des Bauantrages ist für Anfang Mai vorgesehen.
Hierzu ist der Abruf der weiter führenden Planungsleistungen erforderlich.
Der Planungsstand wurde mit dem Arbeitskreis am 09.03.2015 abgestimmt.
Neben der Kombin ation einer Salzhalle mit angeschlossenem Salzsilo zur Optimierung der
betrieblichen Abläufe wurde eine weitere Variante mit Errichtung einer Salzhalle ohne zusätzliches
Salzsilo betrachtet.
Bei Errichtung einer kombinierten Salzhalle mit angeschlossenem Salzsilo ergeben sich folgenden
Kosten:
Kostenberechnung LPH 3 Gebäude
Investiv:
2.596.456,17 €
Infrastrukturkosten LPH 1 / Verkehrswege,
Salzlagerung, Tankstelle, Kanal
1.580.000,00 €
Ingenieurhonorare
Nettosumme:
19% MwSt.
Bruttosumme:
673.058,57 €
4.849.514,74 €
921.407,80 €
5.770.922,54 €
Hieraus ergibt sich eine Minderdeckung in Höhe von 156.922,54 €.
-4Nach der am 10.03.2015 erfolgten Abstimmung mit dem Planer der Infrastrukturanlagen wurden
Reduzierungen aus dem Verzicht des Salzsilos, der zugehörigen Fördertechnik und weiterer
Optimierungen wie Verzicht auf einen Teil der Stützwände, die durch eine Böschung ersetzt werden
können, herausgestellt. Diese Reduzierungen belaufen sich auf 187.044,19 € Brutto im investiven
Bereich.
Damit ergeben sich unter Verzicht auf das Salzsilo und die v.g. Bauteile folgende Kosten:
Kostenberechnung LPH 3 Gebäude
Investiv:
2.596.456,17 €
Infrastrukturkosten LPH 1 / Verkehrswege,
Salzlagerung, Tankstelle, Kanal
Ingenieurhonorare
1.422.820,00 €
673.058,57 €
Nettosumme:
19% MwSt.
Bruttosumme:
4.692.334,74 €
891.543,60 €
5.583.878,34 €
Damit ist festzustellen, dass die veranschlagten Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der v.g.
Einsparungen eingehalten werden.
Sollte sich herausstellen, dass die weitere Bearbeitung bzw. das Ausschreibungsergebnis einen
Minderbedarf ergeben, schlägt die Fachabteilung unter Einhaltung der Haushaltsmittel vor, die
Errichtung des Salzsilos zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Andernfalls wird zur Einhaltung
der Haushaltsmittel auf die Beschaffung eines Salzsilos verzichtet.
Neben den o.a. Auszahlungen fallen für Rückbau und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes
insgesamt 302.404,50 € an, die aus dem Produkt 537 04 Rekultivierung und Nachsorge konsumtiv
zu finanzieren sind. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, sobald der Haushalt rechtswirksam
wird.
Da derzeit der Haushalt 2015 noch nicht rechtswirksam ist, gelten die Vorschriften der vorläufigen
Haushaltsführen des § 82 GO NRW. Es handelt sich hier um die Weiterführung einer notwendigen
Aufgabe, deren Unaufschiebbarkeit sich aus den vertraglichen Bindungen ergibt. Demnach dürfen
insbesondere Investitionen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortgesetzt werden.
Im vorliegenden Falle wurden bei Investitionsnummer I 54201 2586 Ermächtigungen in Höhe von
999.000 € nach 2015 übertragen.
Darüber hinaus wies der wirksame Haushalt 2014 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.364.000 € bei Investitionsnummer I 54201 2586 und bei Investitionsnummer I 53701 2503 in Höhe
von.1.250.000 € aus.
-5Folgekostenberechnung:
Unter Zugrundelegung der o.g. Investitionskosten ergeben sich jährliche Folgekosten unter
Berücksichtigung der jährlichen Abschreibung und der kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von
235.034 €. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bauteil
Gebäude
Salzhalle
Überdachung Tankstelle
Tankanlage
Soletank
Außenwaschplatz
Verkehrsflächen u. VerEntsorgungsleitungen
Summe
Investitionskosten Abschreibung/a Verzinsung/a Folgekosten/a
3.769.782,84 €
75.395,66 €
75.395,66 € 150.791,31 €
448.629,85 €
11.215,75 €
8.972,60 €
20.188,34 €
61.850,36 €
1.546,26 €
1.237,01 €
2.783,27 €
150.100,54 €
7.505,03 €
3.002,01 €
10.507,04 €
81.061,31 €
4.053,07 €
1.621,23 €
5.674,29 €
85.907,59 €
1.718,15 €
1.718,15 €
3.436,30 €
986.545,85 €
5.583.878,34 €
21.923,24 €
123.357,15 €
19.730,92 €
111.677,57 €
41.654,16 €
235.034,71 €
Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Entwurfsplanungsergebnissen zuzustimmen und die
Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes zu beauftragen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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