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Beschlussvorlage (Schulgesetz NRW hier: Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Schulkonferenz bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie Benennung von bis zu drei weiteren beratenden Vertreterinnen oder Vertretern)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
12.09.14, 21:17
Aktualisiert
12.09.14, 21:17
Beschlussvorlage (Schulgesetz NRW
hier: Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Schulkonferenz bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie Benennung von bis zu drei weiteren beratenden Vertreterinnen oder Vertretern)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 60/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro Auskunft erteilt: Frau Holzapfel Telefon: 05208 / 991-194 Datum: 12. September 2014 Schulgesetz NRW hier: Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Schulkonferenz bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie Benennung von bis zu drei weiteren beratenden Vertreterinnen oder Vertretern Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 23.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören. Bisher war als stimmberechtigtes Mitglied der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur, Herr Kühnel, entsandt. Als weitere beratende Mitglieder waren bisher 2 Ausschussmitglieder und eine Person aus der Verwaltung entsandt. Für die bis zu drei weiteren zu benennenden beratenden Vertreterinnen und Vertreter wird um entsprechende Namensvorschläge zur Sitzung des Ausschusses gebeten. Hier sollten dann auch die jeweils vorgesehenen persönlichen Vertreter benannt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Rat, für den Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in den Schulkonferenzen den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultur, Herrn Kühnel und als Vertreterin die stellvertretende Vorsitzende, Frau Risy, zu benennen. Als beratende Mitglieder werden....................................benannt. Schemmel