Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
79/2014
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
17. November 2014
Darlehensaufnahme des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) zur
Umschuldung des Gesellschafterdarlehens und zur Liquiditätsverstärkung von KGL und
Kernhaushalt
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
27.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) ist zum 01.01.2008 durch Ausgliederung aus
dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe errichtet worden. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat
Vermögen in einer Größenordnung von T€ 37.107 auf das KGL übertragen. Gleichzeitig sind dem KGL
neben den laufenden Verbindlichkeiten von T€ 3.817 Eigenkapital von T€ 4.561, ein Gesellschafterdarlehen
der Gemeinde Leopoldshöhe von T€ 11.000 sowie Sonderposten für Zuwendungen von T€ 17.729
zugeordnet worden.
Das Gesellschafterdarlehen der Gemeinde Leopoldshöhe hatte zum 31.12.2013 noch einen Stand von
T€ 10.905.
Zur Sicherstellung der künftigen finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde ist beabsichtigt, dass das
dem KGL gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe eines Teil-Betrages von T€ 6.000 an die Gemeinde
zurückgezahlt wird. Die Finanzierung der Rückzahlung soll im Wege einer Umschuldung erfolgen. Das KGL
wird hierzu ein entsprechendes Umschuldungsdarlehen bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Eine Erhöhung
des Darlehensbestandes des KGL ist damit nicht verbunden.
Die dem Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe dadurch zur Verfügung gestellten liquiden Mittel werden zur
Verminderung der Kredite zur Liquiditätssicherung verwendet. Gleichzeitig erhält der Kernhaushalt die
Möglichkeit, die verbleibenden Mittel dem KGL im Rahmen des notwendigen Verlustausgleichs zur
Verfügung zu stellen, um den nach der Eigenbetriebsverordnung geforderten Verlustausgleich vornehmen
zu können.
Die Vorgehensweise ist sowohl mit der Kommunalaufsicht als auch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt.
Schemmel