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Beschlussvorlage (Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
05.09.14, 21:16
Aktualisiert
05.09.14, 21:16
Beschlussvorlage (Antrag auf  Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 41/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 5. September 2014 Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 17.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 13.03.2014 wurde der Antrag gestellt, die Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße bis zum „Gieselmann-Kreisel“ zu erweitern. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Im Rahmen der Ortskernsanierung wurden seinerzeit die Abschnitte festgelegt, wo eine Tempo-30Regelung erfolgen sollte. Dementsprechend ist auch die Straßenraumgestaltung (Tiefbord, Baumtore, etc.) geplant und umgesetzt worden. Bezüglich der Schötmarschen Straße beginnt die 30-Zone in Fahrtrichtung Ortskern kurz hinter der Einmündung „Am Doktorkamp“. Hier wurde eine Torsituation in Form einer Engstelle geschaffen. Vor dieser Einengung sind keinerlei Merkmale vorhanden, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der 30-Zone gesehen werden könnten. Im Gegenteil, es erfolgte teilweise eine Trennung zwischen Fahrbahn und Rad-/Gehweg durch ein Hochbord. Aus diesen Gründen wird eine Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf den gesamten Bereich der Schötmarschen Straße zwischen Marktplatz und Kreisel zurzeit eher kritisch gesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst abzuwarten, wie sich die Verkehrsverhältnisse nach der Inbetriebnahme des Kindergartens entwickeln. Dann sollte auch eine Verkehrszählung erfolgen bzw. das Geschwindigkeitsniveau (V 85-Wert) festgestellt werden. Sobald diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen, wäre eine erneute Beratung im Fachausschuss möglich. Beschlussvorschlag: Eine Entscheidung über den Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße wird zurückgestellt, bis Ergebnisse hinsichtlich der Verkehrsanalyse nach Inbetriebnahme des Kindergartens vorliegen. Schemmel