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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung der Stufe 2)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.09.14, 21:16
Aktualisiert
05.09.14, 21:16
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung der Stufe 2) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung der Stufe 2)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 57/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Leweling Telefon: 05208 / 991-289 Datum: 5. September 2014 Lärmaktionsplanung der Stufe 2 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 18.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in den §§ 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), sieht die Erstellung von Lärmkarten und, sofern bestimmte Auslösewerte (LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A)) überschritten und Wohnbevölkerung betroffen ist, die Erstellung von Lärmaktionsplänen vor. Die Lärmaktionsplanung ist in mehreren Stufen vorgesehen. Zur Bearbeitung der Stufe 1 ist am 03.12.2008 im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr zum Thema ausführlich informiert sowie die Situation in Leopoldshöhe dargestellt und analysiert worden. Aufgrund der damals festgestellten geringfügigen Betroffenheit und der anstehenden Planung der B66n, die einen höheren Lärmschutz einzelner betroffener Gebäude umfasst, ist seinerzeit von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes abgesehen worden. Die Lärmaktionsplanung ist mit Ratsbeschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.12.2008 ausgesetzt worden (beschlossen wurde die Nichtdurchführung). Für die Stufe 1 der Lärmaktionsplanung ist durch die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung an die Bezirksregierung Detmold erfolgt. Aktueller Stand: Die Gemeinde Leopoldshöhe ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Ende 2013 angeschrieben worden, mit der Aufforderung, die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes anzugehen. Das LANUV hat dazu auf Grundlage der Verkehrszählung von 2010 und der Lärmmessungen von 2012 aktuelle Lärmkarten erstellt. Diese dienen wiederum dem Zweck, die Zahl der von erhöhter Lärmemission betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln: - In der Gemeinde Leopoldshöhe leben 33 Menschen in Gebäuden mit Schallpegeln an der Fassade von >70 Lden/dB(A) und 49 Menschen in Gebäuden mit Schallpegeln an der Fassade von >60 Lnight/dB(A). Als Hauptlärmquellen sind die B66 und die L751 ermittelt worden. Nach Auskunft des LANUV ist die Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, sobald es mehr als einzelne Betroffene im Gemeindegebiet gibt. -2- Ablauf und Zeitrahmen: Die Verwaltung hat daraufhin zunächst die Rechtslage geprüft, ob eine solche Verpflichtung besteht. Da es sich bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen um eine europarechtlich fundierte Pflicht handelt, würde ein pflichtwidriges Untätigsein womöglich zu Reaktionen auf EU-Ebene führen. Abgesehen davon ist das Erkennen und Beheben von Lärmproblemen im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Leopoldshöhe insofern von Vorteil, als dass sich durch die zu erarbeitenden Maßnahmen die Lebensqualität im Gemeindegebiet v. a. in Nähe der erkannten Lärmquellen verbessern wird. Da es sich bei den relevanten Lärmquellen, der B66 und der L751, um Hauptverkehrsstraßen in der Baulast des Landesbetriebes Straßen.NRW handelt, wird die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Niederlassung von Straßen.NRW erfolgen. Ein erster Sachstandsbericht ist am 07.05.2014 fristgerecht an die Bezirksregierung versandt worden (s. Anlage 1) mit dem Hinweis, dass für eine abschließende vollständige Bearbeitung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zunächst ein neuer Ratsbeschluss erforderlich ist. Da die nächste Nachmeldung abgeschlossener Lärmaktionspläne erst 2017 erfolgt, ist der Zeitrahmen für einen Einstieg in die Lärmaktionsplanung mit Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich großzügig wählbar. Jedoch ist auf Antrag eines Anwohners der L751 Straßen.NRW bereits aktiv geworden und schlägt entsprechende Maßnahmen für die Ortsdurchfahrt Asemissen vor. Diese Anstoßwirkung sollte nach Meinung der Verwaltung genutzt werden, um zeitnah aktiv in die Lärmaktionsplanung einzusteigen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, in die Lärmaktionsplanung einzusteigen und den Beschluss vom 18.12.2008 somit aufzuheben. Schemmel