Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.09.14, 21:16
Aktualisiert
05.09.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
57/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Leweling
Telefon:
05208 / 991-289
Datum:
5. September 2014
Lärmaktionsplanung der Stufe 2
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
18.09.2014
Rat
25.09.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in den §§ 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG), sieht die Erstellung von Lärmkarten und, sofern bestimmte Auslösewerte (LDEN > 70 dB(A) und
LNight > 60 dB(A)) überschritten und Wohnbevölkerung betroffen ist, die Erstellung von Lärmaktionsplänen
vor.
Die Lärmaktionsplanung ist in mehreren Stufen vorgesehen. Zur Bearbeitung der Stufe 1 ist am 03.12.2008
im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr zum Thema ausführlich informiert sowie die Situation in
Leopoldshöhe dargestellt und analysiert worden. Aufgrund der damals festgestellten geringfügigen
Betroffenheit und der anstehenden Planung der B66n, die einen höheren Lärmschutz einzelner betroffener
Gebäude umfasst, ist seinerzeit von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes abgesehen worden. Die Lärmaktionsplanung ist mit Ratsbeschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.12.2008 ausgesetzt
worden (beschlossen wurde die Nichtdurchführung).
Für die Stufe 1 der Lärmaktionsplanung ist durch die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung an die
Bezirksregierung Detmold erfolgt.
Aktueller Stand:
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Ende
2013 angeschrieben worden, mit der Aufforderung, die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes anzugehen. Das
LANUV hat dazu auf Grundlage der Verkehrszählung von 2010 und der Lärmmessungen von 2012 aktuelle
Lärmkarten erstellt. Diese dienen wiederum dem Zweck, die Zahl der von erhöhter Lärmemission
betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln:
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In der Gemeinde Leopoldshöhe leben 33 Menschen in Gebäuden mit Schallpegeln an der Fassade
von >70 Lden/dB(A) und 49 Menschen in Gebäuden mit Schallpegeln an der Fassade von >60
Lnight/dB(A). Als Hauptlärmquellen sind die B66 und die L751 ermittelt worden.
Nach Auskunft des LANUV ist die Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, sobald es
mehr als einzelne Betroffene im Gemeindegebiet gibt.
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Ablauf und Zeitrahmen:
Die Verwaltung hat daraufhin zunächst die Rechtslage geprüft, ob eine solche Verpflichtung besteht. Da es
sich bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen um eine europarechtlich fundierte Pflicht handelt, würde ein
pflichtwidriges Untätigsein womöglich zu Reaktionen auf EU-Ebene führen.
Abgesehen davon ist das Erkennen und Beheben von Lärmproblemen im Rahmen der Lärmaktionsplanung
für die Gemeinde Leopoldshöhe insofern von Vorteil, als dass sich durch die zu erarbeitenden Maßnahmen
die Lebensqualität im Gemeindegebiet v. a. in Nähe der erkannten Lärmquellen verbessern wird.
Da es sich bei den relevanten Lärmquellen, der B66 und der L751, um Hauptverkehrsstraßen in der Baulast
des Landesbetriebes Straßen.NRW handelt, wird die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen in enger
Zusammenarbeit mit der zuständigen Niederlassung von Straßen.NRW erfolgen.
Ein erster Sachstandsbericht ist am 07.05.2014 fristgerecht an die Bezirksregierung versandt worden (s.
Anlage 1) mit dem Hinweis, dass für eine abschließende vollständige Bearbeitung unter Einbeziehung der
Öffentlichkeit zunächst ein neuer Ratsbeschluss erforderlich ist.
Da die nächste Nachmeldung abgeschlossener Lärmaktionspläne erst 2017 erfolgt, ist der Zeitrahmen für
einen Einstieg in die Lärmaktionsplanung mit Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich großzügig wählbar.
Jedoch ist auf Antrag eines Anwohners der L751 Straßen.NRW bereits aktiv geworden und schlägt
entsprechende Maßnahmen für die Ortsdurchfahrt Asemissen vor. Diese Anstoßwirkung sollte nach
Meinung der Verwaltung genutzt werden, um zeitnah aktiv in die Lärmaktionsplanung einzusteigen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, in die
Lärmaktionsplanung einzusteigen und den Beschluss vom 18.12.2008 somit aufzuheben.
Schemmel