Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.12.2006
10
Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schuträgers als Mitglieder der
Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und
Schulleitern gem. § 61 SchulG (831/2006)
Die Entscheidungsbefugnis zur Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen in den Schulkonferenzen
der städt. Schulen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleiterin wird an den Schulausschuss
als zuständigen Fachausschuss delegiert.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)