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Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schuträgers als Mitglieder der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 SchulG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schuträgers als Mitglieder der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 SchulG)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.12.2006 10 Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schuträgers als Mitglieder der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 SchulG (831/2006) Die Entscheidungsbefugnis zur Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleiterin wird an den Schulausschuss als zuständigen Fachausschuss delegiert. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)