Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
30.10.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
195/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2016; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 195/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Busch
05.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2016; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 195/2017 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresverlust von 769.670,74 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 922.300 € wird
der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe
von 344.889,52 € verbleibt ein Überschuss von 497.519,78 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Kultur-und Partnerschaftsausschuss:
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Rat:
Dem Betriebsausschuss wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2016 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 weist einen Verlust in Höhe
von 769.670,74 € aus. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 922.300 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung
des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 344.889,52 € verbleibt ein Überschuss von 497.519,78 €.
Der Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 281.939,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Wirtschaftsplan ging von einem Verlust in Höhe von 922.300 € aus. Ursächlich für den im Vergleich zum
Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen als kalkuliert.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.