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Beschlussvorlage (Anhang 2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
25 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
30.10.17, 17:06
Beschlussvorlage (Anhang 2016) Beschlussvorlage (Anhang 2016) Beschlussvorlage (Anhang 2016) Beschlussvorlage (Anhang 2016) Beschlussvorlage (Anhang 2016) Beschlussvorlage (Anhang 2016)

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Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 - 31.12.2016 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling stellen ein Sondervermögen der Stadt Wesseling dar und werden von dieser geführt und geleitet. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anlage I/3 Seite 2 C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: a) Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.12.2016 31.12.2015 0,00 € 344,00 € 31.12.2016 31.12.2015 2.836.873,66 € 131.159,00 € 113.973,05 € 0,00 € 3.082.005,71 € 2.915.044,66 € 163.237,00 € 118.473,15 € 0,00 € 3.196,754,81 € 31.12.2016 31.12.2015 2.114.838,64 € 2.114.838,64 € b) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau c) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4. Die Zusammensetzung der Finanzanlagen ist in der Anlage IX beschrieben. d) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.826,00 € und Forderungen an die Stadt Wesseling in Höhe von 1.998.340,81 €. 2. Passiva: a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 31.12.2016 31.12.2015 7.159.412,61 € 6.761.778,08 € 511.291,88 € 511.291,88 € Anlage I/3 Seite 3 Kapitalrücklage Vortrag Erhöhung Allgemeine Rücklage Zuführung Rücklage Basell-Preis Stand 31.12. Gewinnvortrag Vortrag Jahresfehlbetrag des Vorjahres Ausgleich durch den Haushalt der Stadt Stand 31.12. Jahresfehlbetrag 5.905.596,68 € 245.000,00 € 5,27 € 6.150.601,95 € 5.905.377,78 € 0,00 € 218,90 € 5.905.596,68 € 1.097.939,76 € -753.050,24 € 344.889,52 € 922.300,00 € 1.267.189,52 € 857.209,49 € -575.269,73 € 281.939,76 € 816.000,00 € 1.097.939,76 € -769.670,74 € -753.050,24 € b) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr und für Verpflichtungen aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der Arbeitnehmer. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: - Urlaub - Überstunden - Prüfungskosten Vortrag € Verbrauch Auflösung € V A 3.430,00 3.430,00 555,00 Zuführung € Endstand € V 2.860,00 2.860,00 555,00 V 1.080,00 1.080,00 16.751,75 8.837,75 V 6.000,00 13.914,00 20.736,75 12.822,75 9.940,00 17.854,00 c) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.353,78 € (Vorjahr: 18.497,17 €) und Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 15.775,58 € (Vorjahr: 9.520,24 €). Anlage I/3 Seite 4 D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Benutzungsgebühren städtische Büchereien Benutzungsentgelte Artothek Mieten und Pachten Schwingeler Hof Internetnutzung städtische Büchereien Mieten und Pachten Rheinforum Einnahmen Veranstaltungen Mieten und Pachten Haus Sonnenberg Sonstige Einnahmen 2016 2015 5.561,50 € 432,00 € 1.569,52 € 395,50 € 137.678,43 € 2.780,84 € 0,00 € 9.580,50 € 157.998,29 € 5.521,50 € 437,00 € 1.569,52 € 537,05 € 129.491,13 € 1.822,67 € 0,00 € 11.082,50 € 150.461,37 € 2016 2015 870,06 € 0,00 € 5.361,00 € 800,00 € 934,00 € 7.965,06 € 2.500,00 € 630,00 € 4.861,14 € 600,00 € 958,00 € 9.549,14 € 2. Sonstige betriebliche Erträge Schadenersatz Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Mahngebühren städtische Büchereien Spenden Landeszuweisungen städt. Büchereien 3. Personalaufwand Löhne und Gehälter: 135.654,94 € 128.454,57 € Löhne und Gehälter Veränderung Personalrückstellung 135.699,94 € -45,00 € 135.654,94 € 131.691,57 € -3.237,00 € 128.454,57 € 38.619,10 € 37.454,27 € Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung 27.093,71 € 866,55 € 27.960,26 € 26.138,20 € 668,45 € 26.806,65 € Beiträge Zusatzversorgungskasse 10.658,84 € 10.647,62 € soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Zu Beginn des Wirtschaftsjahres sowie am Bilanzstichtag waren jeweils vier Angestellte beschäftigt. . Anlage I/3 Seite 5 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (384.900,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, enthalten. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (84.721,19 €), Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (64.423,78 €), Versicherungen (4.680,77 €), Prüfung und Beratung (6.176,50 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Porto, Telefon usw.). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe Betriebsleitung: Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Dem Ausschuss gehörten im Berichtsjahr an: Böhner, Georg, Rechtsanwalt, Vorsitzender Bobowk, Monika, Pflegeassistentin Braun, Katja, Produktionsleitung Dickopp, Thomas, Dozent Dörge, Stefan, Finanzkaufmann Dünow, Ralf, Finanzplaner Engels, Theodor, Rentner Engels-Bremer, Martina, Geschäftsführerin Gadomski, Alexander Geyr, Sabine, Dipl. Finanzwirtin Giertz, Thomas, Kaufm. Angestellter Gillet, Elmar, Unternehmer Graßmeier, Heiko, Handelsfachwirt Halbritter, Gisela, Büroangestellte Hilden, Alexander, Veranstaltungstechniker Hoffmann, Ingrid, Rentnerin Kanonenberg, Andrea, Fraktionsmitarbeiterin Kemmerich, Karl-Heinz Löffler Dr., Jürgen, Berufsoffizier Meyn, Heidi, Bankkauffrau Schlotjunker, Michael, Jurist Schneider, Ivonn, Studentin Thelen, Alina, Selbstständig Weingarten, Andrea, Polizistin Anlage I/3 Seite 6 F. Behandlung des Jahresverlusts Die Betriebsleitung wird vorschlagen, von dem nach Saldierung des Jahresverlusts von 769.670,74 € mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 344.889,52 € und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 922.300,00 € verbleibenden Überschuss von 497.519,78 € in das Jahr 2017 vorzutragen. Wesseling, den 03.07.2017 Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Der Bürgermeister In Vertretung gez. Manfred Hummelsheim Beigeordneter und Kämmerer