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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 164/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.07.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 164/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 26.07.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2015 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 164/2017 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresverlust von 2.791.182,72 € ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 2.824.300,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2014 von 1.958.570,94 € verbleibenden Überschuss von 1.991.688,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Ausschuss für Sport und Freizeit: Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Rat: Dem Betriebsausschuss wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2015 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Der Jahresverlust in Höhe von 2.791.172,72 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 2.824.300,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.958.570,94 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 1.991.688,22 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere die geringeren Aufwendungen für bezogene Leistungen, geringere Personalaufwendungen und geringere Abschreibungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 1.991.688,22 € auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.